Staffel 1, Folge 1–7

deutsche Erstausstrahlungsreihenfolge
Staffel 1 von „Kriminalfälle – Wenn Frauen töten“ startete am 30.08.2008 auf 3sat.
  • Staffel 1, Folge 1
    Caroline H. ist eine Serienmörderin, die zwei Frauen getötet und eine weitere schwer verletzt hat. 1991 tötet sie im Zürcher Parkhaus Urania bereits als 18-Jährige eine junge Frau. 1997 sticht sie wie von Sinnen auf eine 61-Jährige in der Nähe des Chinagartens ein. Und nur ein Jahr später attackiert sie eine 75-jährige Buchhändlerin im Zürcher Oberdorf. Ihr grausames Vorgehen ist ohne klar erkennbares Motiv und widerlegt die verbreiteten Annahmen über Frauen als Täterinnen. Denn wenn Frauen töten, liegt ihr Motiv meist in einem Beziehungskonflikt. In allen drei Taten gab es jedoch kein klar erkennbares Motiv. Die Opfer seien zufällig «zur falschen Zeit am falschen Ort» gewesen, sagte Caroline H. später.
    Die Lust am Erschrecken und Töten von Frauen habe sie getrieben – Frauen halte sie für schwach und verachtenswert. Caroline H. war aber nicht nur eine Serienmörderin, sie war auch Serienbrandstifterin. In Luzern wurde sie wegen 40 Brandstiftungen verurteilt und wegen Gemeingefährlichkeit für kurze Zeit verwahrt. Aufgrund positiver psychiatrischer Gutachten wurde die Verwahrung aufgehoben – ein fataler Entscheid, wie sich zeigen sollte. Beim Prozess am Zürcher Obergericht 2001 sagt Caroline H., dass sie, würde man sie entlassen, wohl weitermachen würde.
    Man solle die Öffentlichkeit vor ihr schützen. Sie wird wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs sowie Brandstiftungen zu lebenslanger Haftstrafe und Verwahrung verurteilt. Die Täterin wird in der Schweizer Frauenvollzugsanstalt Hindelbank im Berner Mittelland im Isolationstrakt untergebracht, der einst für deutsche Terroristinnen gebaut wurde, im Haftregime A, der strengsten in der Schweiz angewendeten Form des Strafvollzugs überhaupt. Elvira Stadelmann zeigt in ihrer packenden Dokumentation über die Parkhausmörderin Caroline H. auf, dass es auch diese Ausnahme gibt: die hoch gefährliche weibliche Serientäterin, die alle Annahmen über Frauen als Täterinnen widerlegt. (Text: SRF 1)
    Deutsche TV-PremiereSa 30.08.20083satOriginal-TV-PremiereMo 07.07.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 2
    Basel, 18. April 2000: Eine Frau aus Kosovo tötet am helllichten Tag ihren eigenen Schwiegersohn auf offener Strasse mit sieben Schüssen. Wie konnte es zu dieser Tat kommen? Welche Motive stecken dahinter? Und wie haben die tödlichen Kugeln das Leben der Täter – aber auch der Opferfamilie zerstört? Der Dokumentarfilm zeichnet die tragische Chronik einer Liebesgeschichte nach, die zum Albtraum wurde. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereSa 06.09.20083satOriginal-TV-PremiereMo 04.08.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 3
    Im Jahre 1885 geschieht in einem Bündner Maiensäss das Unfassbare: Eine junge Frau erschlägt ihren Mann mit einer Axt. Für die Zeitgenossen war dies die diabolische Tat einer gottverlassenen Frau. Heute erscheint die Täterin mehr als Opfer und ihre Tat als der letzte Ausweg aus einer als hoffnungslos empfundenen Situation. Am 20. August 1885 erschlägt die junge Ehefrau Onna Maria ihren Gatten mit einer Axt in einer Maiensässhütte im Val Sumvitg. Nach der Beerdigung ihres Gatten gesteht sie die Tat und kommt in Chur in Untersuchungshaft.
    Sie ist kaum 22-jährig, hat ein Kind und erwartet ein zweites. Im Verlaufe der Strafuntersuchung, die sie ohne einen Verteidiger bestreiten muss, gesteht sie, bereits am Abend vor der Tat den Plan gefasst zu haben, ihren Mann zu erschlagen. Das Bündner Kantonsgericht verurteilt sie wegen Mordes zu 25 Jahren Zuchthaus. Davon muss sie 20 Jahre in fast totaler Isolation in einer Zelle im Sennhof in Chur absitzen. Danach kehrt sie wieder in ihr Bündner Geburtsdorf Rabius zurück, wo sie am 14. November 1948, zwei Tage vor ihrem 85. Geburtstag, stirbt.
    Im Bündner Dorf Rabius hat «DOK»-Autor Gieri Venzin Frauen gefunden, die Onna Maria noch gekannt haben. Diese sehen in ihr nicht die diabolische Täterin, sondern die unglückliche Frau, das arme Opfer. Onna Maria war ungewollt schwanger geworden und musste einen viel älteren, gewalttätigen Mann heiraten, den sie nicht liebte. Als ihre Situation immer unerträglicher wurde, gab es für sie, die vollends im Korsett einer katholisch-patriarchalischen Gesellschaft gefangen war, keinen anderen Ausweg mehr. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereSa 13.09.20083satOriginal-TV-PremiereMo 21.07.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 4
    Das Angebot der britischen Militärjustiz an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement war großzügig: Die Engländer würden die Agentin, die sie in ihrer Hand hatten, an die Schweiz ausliefern – unter der Bedingung, dass ihr die Schweiz den Prozess mache. Doch in Bern befand man: „Hände weg. Die Engländer sollen das Weib selbst zur Verantwortung ziehen.“ Das war 1946. Bei dem „Weib“ handelte es sich um die Berner Oberländer Arzttochter Carmen Mory, die Anfang der 1930er Jahre nach Deutschland ausgewandert war und bald als Spionin für die Gestapo in Paris arbeitete.
    Schließlich wurde sie in Frankreich verhaftet und zum Tod verurteilt. Nur knapp entging sie der Hinrichtung. Mory schlug sich zurück nach Deutschland durch, wo man sie – vermutlich wegen Verdachts auf Doppelspionage – wieder verhaftete und schließlich ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück brachte. Auch dort spielte Carmen Mory eine zweifelhafte Rolle: Nach Kriegsende wurde sie von den Engländern angeklagt, Mitgefangene ermordet zu haben. Obwohl sie auf ihrer Unschuld bestand, verurteilte das englische Gericht die Schweizerin zum Tod. Der Hinrichtung kam Mory im April 1947 zuvor – durch Selbstmord. (Text: 3sat)
    Deutsche TV-PremiereSa 20.09.20083satOriginal-TV-PremiereMo 28.07.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 5
    Der Fall sorgte für grosses Aufsehen. Im September 1993 vergiftete die 24-jährige Simone S. ihren Ehemann Martin mit Knollenblätterpilzen, zusammen mit ihrem Geliebten. Dem heimtückischen Mord waren zahlreiche Versuche vorausgegangen. Ans Licht gekommen sind diese nur dank der Täterin selbst. Was ging der kaltblütigen Tat voraus? Der Fall hat in den 1990er-Jahren im Kanton Zürich alle Dimensionen gesprengt, die sich Untersuchungsbehörden, Richter, aber auch die Medien vorstellen konnten. Über ein Jahr lang versucht die 24-jährige Simone S. zusammen mit ihrem Freund Daniel C. mehrmals, ihren lästig gewordenen Ehemann Martin umzubringen.
    Schliesslich gelingt es ihr mithilfe von Knollenblätterpilzen. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte Simone S. und ihren Komplizen Daniel C. wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes zu lebenslänglich Zuchthaus. Sie ist die Giftpilzmörderin, die Medien nannten sie die «teuflische Simone». Töten mit Gift – ein Vorgehen, das man schon von jeher Frauen zuschreibt. Es ist die Geschichte dreier junger Leute, die sich über zwei Jahre lang an der Zürcher Goldküste in eine Ménage à trois verstrickten, bei der die Rollen klar verteilt waren: Der Ehemann, ein junger Akademiker aus Genf, verdient das Geld, die Ehefrau und ihr Geliebter leben in den Tag hinein und geben das Geld aus.
    Als Simone S. von ihrem Geliebten schwanger wird, spitzt sich die Lage im Dreierhaushalt zu. Ehemann Martin wird lästig. Simone beginnt, ihn regelmässig mit Schlaftabletten ausser Gefecht zu setzten. Was in den Augen von Simone und Daniel als Jux beginnt, steigert sich mehr und mehr zum schrecklichen Plan, Martin zu töten.
    Im Film von Fiona Strebel und Michèle Sauvain befassen sich unter anderen der Untersuchungsrichter, die Gerichtspsychiaterin und Angehörige des Opfers mit den Hintergründen der Tat. Doch dass das ganze erschreckende Ausmass des Delikts aufgeklärt werden konnte, ist der Täterin selbst zu verdanken: Ohne ihr enormes Mitteilungsbedürfnis hätten die Untersuchungsbehörden nie restlos herausgefunden, was Simone S. und ihr Freund ihrem Ehemann Martin alles antaten. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereSa 27.09.20083satOriginal-TV-PremiereMo 14.07.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 6
    Eva K. ist fast wahnhaft davon überzeugt, dass ihr Ehemann die zweijährige Enkelin missbraucht. Sie sucht Hilfe bei Ärzten, Beratungsstellen und Rechtsanwälten: Vergeblich, denn es gibt keine körperlichen Hinweise für einen Kindesmissbrauch. Doch die Großmutter ist von der Richtigkeit ihrer Wahrnehmung überzeugt. Schließlich engagiert sie einen Detektiv. Er soll die nötigen Indizien liefern, damit Eva K. ihren Mann vor Gericht bringen kann. Zwar wird auch der Detektiv nicht fündig, doch er bestärkt die Frau in ihrer Meinung. Jetzt beherrscht nur noch ein Gedanke die Großmutter: Sie will ihren Mann bestrafen und weitere Übergriffe verhindern.
    Als sie ein anderes Kind in Gefahr wähnt, gerät sie in Panik. Für 500.000 Franken heuert sie einen Auftragsmörder an. Im April 2001 ist es so weit: Der Killer erschießt Hans K. in dessen Villa. Die Täter sind schnell überführt. In der Untersuchungshaft erfährt Eva K., dass ihr Ehemann vor Jahren bereits wegen sexueller Übergriffe an Kindern rechtskräftig verurteilt wurde. Diese Fakten erhärten die bis heute nicht bewiesene These der Großmutter. Dennoch verurteilt das Gericht Eva K. zu zehn Jahren Zuchthaus wegen Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung. (Text: 3sat)
    Deutsche TV-PremiereSa 04.10.20083satOriginal-TV-PremiereMo 11.08.2008SF 1
  • Staffel 1, Folge 7
    Das Frauengefängnis Hindelbank wirkt auf den ersten Blick eher beschaulich – die gängigen Klischees bewahrheiten sich höchstens im Hochsicherheitstrakt. Ansonsten wirkt die Anstalt, deren Ursprung ins 19. Jahrhundert zurückreicht, eher wie ein herrschaftlicher Gutshof mit Nebengebäuden. Doch der erste Eindruck trügt: Der Alltag von Hindelbank ist geprägt von Zwangsgemeinschaften, Regeln und Sanktionen. Neben verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten und Freizeitangeboten herrschen hinter der schönen Fassade Zucht und Ordnung. Pünktlich um 6:30 Uhr werden die Insassinnen geweckt, um 7:20 Uhr müssen sie sich vor der Schleuse ihrer Wohngruppe einfinden, damit sie um exakt 7:30 Uhr ihre Arbeit aufnehmen können.
    Kommen sie auch nur eine Minute zu spät, werden sie bestraft. Nur so lasse sich dieser Betrieb ohne größere Vorkommnisse führen, und nur so erhielten viele der Frauen wieder eine Tagesstruktur, meint Direktorin Marianne Heimoz. 107 Insassinnen aus über 20 Nationen sind in Hindelbank untergebracht. Sie leben in Einzelzellen in verschiedenen Wohngruppen – manche sogar mit Kind. Sie verbüßen Strafen von einigen Monaten bis zu lebenslanger Haft. (Text: 3sat)
    Deutsche TV-PremiereSa 11.10.20083satOriginal-TV-PremiereMo 18.08.2008SF 1

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