Ich mach’s! Folge 338: Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen
Folge 338
Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen
Folge 338
Beraten, helfen, Formulare schreiben: Was muss ich tun, wenn mir gekündigt wurde? Werden Nebeneinkünfte eigentlich auf mein Arbeitslosengeld angerechnet? Wann hat ein Berater einen Termin frei? Für solche Fragen sind in Arbeitsagenturen und Jobcentern Fachkräfte zuständig. Lisa Keilholz will umsatteln: Von der Kinderpflegerin zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen. Jeden Tag hat die Auszubildende mit Menschen zu tun: im Empfangsbereich der Arbeitsagentur zum Beispiel. Hier nimmt sie Personalien auf und leitet die „Kunden“ – wie die Arbeitssuchenden hier heißen – an andere Sachbearbeiter im Hause weiter. Sie teilt Formulare aus und gibt Tipps, wie diese ausgefüllt werden sollen. Ob es um Beratung geht oder konkret um Geld, das den Menschen zusteht – Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen beraten, helfen bei Fragen weiter und machen Termine aus – auch am Telefon. Sie bearbeiten Anträge auf Leistungen wie, zum Beispiel Arbeitslosengeld. Sie pflegen Kundendaten ins hauseigene Computersystem ein. Ihr Arbeitsplatz sind die Agenturen für Arbeit, die meist angeschlossenen
Jobcenter und bei Familienkassen. Für ihren Job brauchen sie das „Sozialgesetzbuch III“ – darin geht es um Sozialrecht und Arbeitsförderungsrecht. Alle gesetzlichen Grundlagen für das korrekte Anweisen und Auszahlen von Geldern sind hier festgelegt und müssen auch von den Azubis richtig angewandt werden. Viele Azubis, die sich für den Job interessieren, bringen die mittlere Reife mit, viele Azubis haben aber auch Abi. Die meisten Agenturen laden zu einem mehrstufigen Testverfahren ein, um ihre Azubis auszuwählen. Wichtig ist, dass man offen für Neues ist, kommunikativ und kontaktfreudig. Wichtig ist auch die Fähigkeit, korrekt und ordentlich mit Rechtsvorschriften arbeiten zu können. Auch Teamarbeit ist hier gefragt. Wer als Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeitet, ist im öffentlichen Dienst angestellt und wird nach Tarifvertrag bezahlt. Beamter ist er deswegen aber nicht. Die Azubis werden meist erstmal für zwei Jahre fest übernommen. Wer Karriere machen will, kann studieren – das tun aber nur wenige. Viele bilden sich hausintern weiter, zum Teamleiter zum Beispiel. (Text: ARD-alpha)