- Mama zieht aus, die Kinder bleiben beim Vater – Dürfen Mütter das? Als frauTV einen Artikel über eine Mutter, die ausgezogen ist, auf der frauTV-facebook-Seite postet, entbrennt eine vehemente Diskussion. Die einen sagen: Das geht gar nicht! Die anderen sagen: Warum eigentlich nicht? Eine Mutter schreibt zum Beispiel: „Ich habe meine Kinder unterm Herzen getragen und unter Schmerzen geboren. Niemals würde ich sie verlassen.“ Eine andere hält dagegen: „Wer die Gründe für diese Entscheidung nicht selbst erlebt hat, kann nicht mitreden.“ frauTV findet: Darüber müssen wir nochmal reden. Zwei Frauen, die sich an der Diskussion beteiligt haben, erzählen frauTV: Wie sehen sie das? – Eine unglaubliche Gesetzeslücke – §177: Nicht jede Vergewaltigung ist strafbar Wer in einer Wohnung vergewaltigt wird, kann noch so viele Gründe haben, nicht um Hilfe zu schreien oder sich handgreiflich zur Wehr zu setzen, der Täter wird trotz Vergewaltigung nicht bestraft. Dabei gibt es zahlreiche Gründe, warum Frauen nicht handgreiflich gegenüber ihrem Vergewaltiger werden oder lautstark um Hilfe rufen. Viele fürchten, dass sie neben der Vergewaltigung noch zusätzliche Gewalt provozieren. Aber dieses Verhalten
fordert der Gesetzgeber zur Zeit noch von den Frauen, damit eine Vergewaltigung strafbar ist. Der Europarat fordert in der Istanbul-Konvention, dass jede Vergewaltigung bestraft werden muss. Deutschland ist also in der Pflicht. – #böse Minute: §177 Ein neuer Gesetzesvorschlag liegt vor, gefordert vom Europarat in der Istanbul Konvention, also nicht wie viele Politiker jetzt glauben machen wollen, aus eigener Einsicht in die Gesetzeslücke. Viele Frauenberatungsstellen sehen in dem neuen Entwurf immer noch kein modernes Sexualstrafrecht, weil immer noch nicht alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stehen. – Zwei iranische Schwestern – Ihr Leben in Deutschland Die Schwestern sind glücklich, in Sicherheit und Freiheit zu sein, haben inzwischen sogar einer private Wohnung. Aber sie bekommen auch die Spannungen und Bedrohungen mit und machen sich Gedanken auch über die deutsche Stimmungslage. Ihr Status ist noch nicht geklärt, sie sind per Schleuser aus dem Iran geflohen, haben in Deutschland keine Familie oder Freunde, sind ledig, allein, auf sich gestellt. Sie haben zur Zeit eine sogenannte Aufenthaltsgestattung und warten auf ihre Anhörung; kann also gut sein, dass sie zurück müssen. (Text: WDR)
Deutsche TV-PremiereDo. 21.01.2016WDR
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