Kommentare 21–30 von 38

  • am

    ein tip für den herr peters , seinen namen zu sagen reicht nicht
    zum ausweisen gehört es sich seinen ausweis vorzuzeigen
    uniformen gibs auch in kostümverleih
    da gibs noch das wort respekt , sollte auf gegenseitigkeiten beruhen und nicht nur einseitig vom untertanen gegenüber den beamten
    • am

      blaulicht läuft zZ
      wer ist denn der größere gesetzesverletzer
      die pol haben ihren beruf gelernt bzw studiert , dann müßten sie wissen was zu tun ist
      ist das weglaufen vor der pol verboten ?
      das duzen von bürgen
      die verhafteten nicht belehren
      usw usf
      • am

        blaulicht vor ca 5 min
        was geht es den gesetzeshütern an was doe bürger so treiben
        sind sie nun auch seelentröster und oberlehrer
        • am

          könnte für den geschtenschreiber interessant sein , wenn er sich mal das durchliest

          Artikel 13
          Unverletzlichkeit der Wohnung

          Hier geht es darum, dass wir bestimmen dürfen, wer in unsere Wohnung darf.

          Das sagt das Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung

          Kein Fremder darf eine Wohnung betreten, wenn es derjenige, der in der Wohnung wohnt, nicht erlaubt. Wenn es an eurer Tür klingelt, bist du nicht verpflichtet, die Person hereinzubitten.
          Ausnahmen gibt es nur im Notfall. Zum Beispiel wenn es brennt und die Feuerwehr löschen muss. Ansonsten muss man niemanden in seine Wohnung lassen.
          • am

            herrschen den bei den kölner gesetzeshüter schwedische verhöltnisse
            • am

              schlimm das sich die gesetzeshüter nicht mit den gesetzen auskenn bzw sich nicht an den gesetzen halten
              • am

                Das sind keine Gesetzeshüter, trotz gegenteiliger Beteuerung.
                Das sind Laiendarsteller, die ca. 89,-€ pro Tag von RTL dafür bekommen sich zum Affen zu machen.
            • am

              das mit dem jungen mann sah ja krass nach folter aus
              vor ca. 20 min
              nun muß ich mal fragen ist denn das weglaufen vor den gesetzeshütern strafbar ?
              • am

                NEIN!
            • am

              müssen sich denn die . in den sendungen . sich auf verlangen ausweisen , oder hat sich die gesetzes lage verändert ?
              • am

                müssen sich denn die . in den sendungen blaulich. sich auf verlangen ausweisen , oder hat sich die gesetzes lage verändert ?
                • am

                  müssen sich denn die pol. in den sendungen blaulich. sich auf verlangen ausweisen , oder hat sich die gesetzes lage verändert ?

                  zurückweiter

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