Kommentare 21–30 von 43
Haterix am
Man ist ja von RTL und seinen Spartensendern einiges gewöhnt aber jetzt auf RTL plus oder up wie er jetzt wohl heißt, den Verblödungs-Fake „Der Blaulicht-Report" zur Hauptsendezeit auszustrahlen grenzt an Körperverletzung. Hat RTL kein Geld für ein richtiges Programm? Dann schließt die Spartensender und konzentriert euch auf den Muttersender. Glaubt denn jemand tatsächlich das die Werbeeinnahmen steigen, wenn man so einen Schrott fabriziert?
Das- und die dazugehörige Werbung- schaut sich keiner an!!!
KleinmitHut am
Habe fast täglich die Sendung geschaut. Jetzt bin ich verblödelt.serienman (geb. 1986) am
Also RTL hat doch einen Dachschaden. Jeden Samstag läuft diese Scripted Doku-Show 7 bis 8 Stunden. Ich schaue es ja nicht an, aber habe mal geschautl, wie lange es so an einem Samstag läuft. Kann der Sender nicht was anderes oder weniger von dieser Scripted Doku-Show ausstrahlen? Erbärmlicher und armseliger Sender.User 1334334 am
Hallo
Ich bin ja auch Arbeitslos geworden,bin Alleinerziehender. Aber so ein Mist was RTL über die Polizei sendet .Ist in meinen Augen Krankhaft die Polizei führen sich wie Halbstarke auf. Kein Wunder das man kein Respekt mehr vor sowas hat. Ich kenn es noch Polizei dein Freund und Helfer. Aber das ist Idiotisches Verhalten . Schämen solltet ihr euch.User 1782049 am
Wenn das echte Polizisten sind z.B Holger Peters ,tun mir die wirklichen Polisten nur leid! Ich finde den Peters unmöglich!!!
opfer am
seit wann ist es beschuldigten verboten die pol anzulügen
opfer am
ein tip für den herr peters , seinen namen zu sagen reicht nicht
zum ausweisen gehört es sich seinen ausweis vorzuzeigen
uniformen gibs auch in kostümverleih
da gibs noch das wort respekt , sollte auf gegenseitigkeiten beruhen und nicht nur einseitig vom untertanen gegenüber den beamtenopfer am
blaulicht läuft zZ
wer ist denn der größere gesetzesverletzer
die pol haben ihren beruf gelernt bzw studiert , dann müßten sie wissen was zu tun ist
ist das weglaufen vor der pol verboten ?
das duzen von bürgen
die verhafteten nicht belehren
usw usfopfer am
blaulicht vor ca 5 min
was geht es den gesetzeshütern an was doe bürger so treiben
sind sie nun auch seelentröster und oberlehreropfer am
könnte für den geschtenschreiber interessant sein , wenn er sich mal das durchliest
Artikel 13
Unverletzlichkeit der Wohnung
Hier geht es darum, dass wir bestimmen dürfen, wer in unsere Wohnung darf.
Das sagt das Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung
Kein Fremder darf eine Wohnung betreten, wenn es derjenige, der in der Wohnung wohnt, nicht erlaubt. Wenn es an eurer Tür klingelt, bist du nicht verpflichtet, die Person hereinzubitten.
Ausnahmen gibt es nur im Notfall. Zum Beispiel wenn es brennt und die Feuerwehr löschen muss. Ansonsten muss man niemanden in seine Wohnung lassen.
opfer am
herrschen den bei den kölner gesetzeshüter schwedische verhöltnisse
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