Kommentare 11–20 von 83
Rommel-Swienty Gisela (geb. 1956) am
Hallo..Hatte am 27.03.2017 einen Unfall..künstlichesellenbogen mit Schrauben und Platte.. ab da Krankschreibung...am..03.07.2017..hatte ich Termin beim Arzt konnte den Termin nicht wahrnehmen..habe in der Praxis bescheid gesagt...am 04.07.2017konnte ich die Praxis aufsuchen..mein Hausarzt hat mich weiter krank geschrieben..jetzt kommt der große Fehler...auf der Krankschreibung .. 04.07.2017 mir ist der Irrtum nicht aufgefallen...also fehlt mir der 03.07.2017 als Krankschreibung..da ich bis zum 02.07.2017.gesetzlich krankenversichert war... kommt von der Barmer ein Schreiben ..das ich ab den03.07.2017nicht mehr gesetzlich versichert bin...Schock....da ich mittlerweile Erwerbsminderungsrente bekomme..durch viele Verletzungen..wurde mir von der Barmer eine freiwillige Krankenversicherung empfohlen...die mein Ehemann von ca.320,-€ jeden Monat ab den 03.07.2017 jeden Monat bis zum heutigen Tag bezahlt.. wegen einem nicht krankgeschrieben Fehltag...habe Wiederspruch eingelegt..beim Sozialgericht Ffm..aber ohne den kleinsten Erfolg...ich würde mich freuen wenn sie mir HELFEN könnten...
Mein größter Wunsch...wieder gesetzlich Krankenversichert zu sein..
Ich Danke Ihnen im voraus
Gisela Rommel-Swienty
Christoph G. (geb. 1964) am
Hallo Herr Posch, ich brauche Ihre Hilfe
Im November 2015 wurden in meiner Strasse neue LED - Strassenlampen angebracht an Stellen
an denen zuvor noch nie eine Lampe stand. Seit dieser Zeit ist es nicht mehr möglich, mich
abends auf meinem Balkon oder in meinem Garten aufzuhalten. Die Blendung die von den
Leuchten ausgeht ist enorm stark und ich bekomme in kürzester Zeit Kopfschmerzen.
Ein Versuch sich mit der Gemeinde gütlich zu einigen sodass diese evtl. Blenden anbringen
ist auf taube Ohren gestossen. Die Antwort der Gemeinde war ,, klagen sie doch ".
Nach mehrmaligen Anläufen bei der Gemeinde wurden kleine Blenden angebracht, jedoch
nicht an der Seite die mich betrifft. Der Nutzen dieser Blenden ist gleich null.
Am Freitag den 26.06.2021 kam es zu einer Anhörung beim Verwaltungsgericht in Freiburg,
( Breisgau ) ein Urteil gibt es noch nicht, der Anwalt der Gemeinde pocht auf die Beleuchtung, auch wenn ich gesundheitliche Nachteile hinnehmen muss, seine Meinung ,, es wurden Blenden
angebracht und ich kann ja in eine andere Richtung schauen "
Über 50 Jahre hatte ich keinerlei Probleme auf meinem Grundstück, gerne würde ich in
Zukunft wieder abends schmerzfrei auf meinem Balkon sitzen können.
Bitte sagen Sie mir was ich unternehmen kann, damit ich zu meinem Recht komme und die
Gemeinde nicht weiter meine körperliche Unversehrtheit angreifen kann.
Oder muss ich hinnehmen das mir von Seitens der Gemeinde meine Gesundheit
ruiniert wird.
Bitte helfen Sie mir !!!!
MfG. Christoph G. aus 77790 Steinach
Da dieses Problem der Blendung durch LED- Strassenlampen sehr häufig vorkommt und
diese Lampen für die Makula der Augen schädlich sind ( Erblindungsgefahr ) wünsche ich mir
das dieses Thema einmal ehrlich im TV behandelt wird.
Es sollten auch einmal Experten zu Wort kommen die nicht der Lampenindustrie angehören
z.B. Augenärzte oder Naturschützer die auch die Nebenwirkungen von LED-Lampen kennen.suche Hilfe (geb. 1967) am
Hallo liebe lesende,
ich brauche dringend euren Rat,
Im Zusammenarbeit mit dem Jobcenter des kreises Steinfurt habe ich mich nach einer Schulung ( Bedingung ) 2018 selbständig gemacht und dieses auch dem Sachbearbeiter durch Einwurf einer Kopie der Gewerbeanmeldung am selbigem Tag mitgeteilt. Über ein Jahr später hatte ich den Zoll in meinem Laden der einen anonymen Hinweis nachgekommen ist das ich Schwarzarbeit begünstigen würde. Einen Monat später stellte das jobcenter alle Zahlungen ein mit der Begründung nichts von dem Gewerbe gewusst zu haben.Zwecks Prüfung forderten sie Unterlagen an die allesammt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung gestellt wurden.
Das Komische. Das Jobcenter gibt an erst im Juni 2019 von meiner Selbständigkeit durch Mitteilung des Zolls erfahren zu haben. Ich selber wies aber darauf hin, bereits im Weiterbewilligungsantrag im April des selben Jahres mit einem Kreuz im passendem Feld einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erziehlt zu haben.Es wurden immer wieder neue Unterlagen angefordert. Auch die Verlusterklärung des zuständigen Finanzamtes wurden nicht anerkannt
Das jobcenter hat sich bis heute ( April 2021 erfolgreich ) gegen Zahlungen gesträubt.
Der Hammer : Das Sozialgericht Münster hat mit mit einem Urteil zahlungen zugesprochen, hiergegen hat das Jobcenter erfolgreich wiederspruch eingelegt mit der Begründung :
Wenn der Kläger in der Lage ist von den überwiesenen 432 € noch seine Miete zu bezahlen liegt nachweislich keine Bedürftigkeit vor !!!!!!!!
Nun hat auch das LSG in Essen meine Klage abgewiesen.
Weiss jemand von euch einen Rat ?Arek am
Hallo Herr Posch,
Bis jetzt habe ich vielmals
ohne jegliche Probleme bei autodoc.de Teile für Autos bestellt und immer
als Zahlungsmethode Klarna mit der Option "Kauf auf Rechnug" gewählt.
Das hat auch immer gut funktioniert und ich habe auch immer meine
Rechnungen beglichen. Leider habe ich mich am 17.09.2020 bei autodoc.de
über Facebook eingeloggt und Teile bestellt und wie immer
Zahlungsmethode "Kauf auf Rechnung" mit Klarna gewählt. Nach dieser
Bestellung ist mir aufgefallen, dass ich keinen Zugriff mehr auf
E-mail-Konto habe, das automatisch weiter zur Zahlungsabwicklung
angegeben wurde.Ich habe gewusst,dass zur Zahlungsabwicklung aktuelle
E-mail wegen des Schriftverkehrs benötigt wird,deswegen habe ich die
Firma autodoc.de darüber informiert und gebeten alle Informationen
bezüglich Bestellung und Zahlung an meine E-mail-Adresse topflux@t-online.de zu schicken. Sie haben trotzdem an meine andere E-mail steppien@poczta.onet.pl
Rechnungen und Mahnungen geschickt und diese konnte ich leider nicht
lesen und entsprechend rechtzeitig darauf reagieren.Am 16.11.2020 habe ich diese Rechung durch eine Überweisung direkt an Klarna beglichen.Troztdem wurde mir diesen Betrag zurück überwiesen und eine Woche später habe ich ein Schreiben von Inkassounternehmen mit nächster Forderung erhalten In diesem
Zusammenhang vertrete ich den Standpunkt,, dass diese Reaktion nicht
angemessen war , dass Klarna diese Forderung ohne Erklärung einfach weiter an
Inkasso gegeben hat und somit sind mir zusätzliche Kosten entstanden mit denen bin ich nicht einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Arkadiusz StepienJud Thorsten (geb. 1972) am
Hallo Herr Posch,
Wir brauchen Ihre Hilfe.
Wir haben ein Haus gemietet und langfristig geplant darin zu wohnen, nach Übergabe der Nebenkostenabrechnung stellten wir fest das diese mit 700 Euro zu hoch und falsch war.
Alleine die Hausversicherung war 200 Euro zu hoch, berechnet wurde uns das Haus plus Nebengebäude.
Als ich unsere Wasseruhr überprüfen wollte bemerkte ich einen Schlauch der zum Tor der Garage des Vermieters führte und wo Wohnwagen,Wohnmobile und PKW gewaschen wurden. Wir haben dies angezeigt und die Kündigung erhalten. Nun endgültig vom Landgericht der Beschluss das die Kosten aufgeteilt werden.
Wie kann es sein das man Betrug und Diebstahl ( mit Beweisen und Zeugen) anzeigt und dafür noch zahlen muss?
Bitte helfen Sie uns
Susanne1956 (geb. 1956) am
Guten Tag Herr Posch,
ich trete heute mit ein Anliegen an Sie, und zwar geht s um den Gütetermin, bzw. die Scheidungsangelegenheit von meiner Freundin. Ich kann es nicht mehr ertragen wie sie von ihrem Exmann bzw. deren Anwältin fertig gemacht wird.
Der Sachverhalt ist wie folgt:
Meine Freundin lebt seit 2004 von ihrem Ehemann getrennt. Seinerzeit ist er ausgezogen und hat sie mit 2 damals kleinen Kindern sitzen lassen. großzügiger Weise hat er ihr damals die Eigentumswohnung überlassen, und hat die Kosten dafür auch übernehmen. Dafür hat er all die ganzen Jahre keinen Unterhalt bezahlt, weder für Ihre beiden Kinder noch für -sie. Als die Kinder volljährig wurden, im Jahre 2018, hat er die Scheidung eingereicht. Seit dem ist es ein heilloses Durcheinander.
Die ETW besteht aus 2 Wohnungen. Da sie Zeit ihres lebens immer dort gewohnt hat, möchte sie auch gerne dort wohnen bleiben, d.h. sie möchte eine der beiden Wohnungen selbst weiterbewohnen. Die Restfinanzierung für 1 Wohnung beträgt ca. 96.000. Hier ist auch die Finanzierung bereits in trockenen Tüchern. Man sollte hier bedenken, dass sie die
beiden Wohnungen die ganzen Jahre gepflegt und instand gehalten hat. Auch hier
hat er sich nie drum gekümmert. Ohne ihre Leistungen und Verzicht auf ihr Leben, wäre dieses nicht möglich. Die
Kinder und auch die Wohnung hatten für sie all die ganzen Jahre Priorität. Ich muss hier noch erwähnen, dass meine Freundin nur einen Halbtagsjob hatte, und auch hier auf fremde hilfe angewiesen war. Er hat er sich nie um die Erziehung, Schule oder bedürfnisse der Kinder gekümmert. Es ist alles an ihr alleine hängengeblieben.
Was die Finanzierung betrifft so ist diese bereits in
trocknen Tüchern. D.h. wie auch bereits in verschiedenen Korrespondenzen
erwähnt, ist das erst möglich, wenn die Scheidungsfolgevereinbarung geregelt
ist. Die Bestätigung liegt meiner Rechtsanwälting bereits vor. Dann könnte meine Hälfte des
gemeinsamen Darlehens abgelöst werden.
Was jedoch die Forderung des Exmannes bezüglich der
Nutzungsentschädigung an geht, so können sie sich ja vorstellen, dass dieses
für sie in keinster Weise umsetzbar ist, und sie das was sie bei alledem, was sie bisher geleistet
hat nicht in der Lage ist der Forderung nachkommen kann. Die Angaben ihres Exmannes sind hier Weise nicht
korrekt, da ich sie die Wohnung ja nicht alleine genutzt hat, sondern ihre beiden mittlerweile erwachsenen Söhne
ja darin gewohnt haben. Da sie auch ihren damals kleinen
Kindern ihr Zuhause bzw. ihr soziales Umfeld nicht nehmen wollte. Sie musste
hier für alles alleine aufkommen.Auch hier sind keine Unterhaltsleistungen geflossen,
obwohl er hier doch zahlen müsste. Was geht hier in diesem Menschen wohl vor?
Ehrlich gesagt, habe ich hier den Eindruck, dass er nur darauf bedacht ist, sie
hier fertig zu machen.Kostenfestsetzungsbescheide hat sie durch das Gericht auferlegt bekommen und die Nutzungsentschädigung soll bezahlt werden, obwohl er ihr den Unterhalt von 14 Jahren schuldig ist (400.000 € plus die Leistungen Hausfrau, Mutter,
Hier sollte auch bedacht werden, dass sie ihren
Anspruch auf Zugewinn, auch wenn es mein Exmann nicht akzeptiert, geltend
machen muss. Aus dem Schreiben von Frau Seefelder-Behnke (die Anwältin des Exmannes) geht hervor,
dass hier nur ihr Exmann Rechte hat, sie aber nicht. Nur er versucht hier seine
Forderungen durchzusetzen, was sie hat oder bzw. vorbringt, wird nicht akzeptiert. Er kennt
wahrscheinlich seine Rechte, aber seine Pflichten hat er nie gekannt.
Jetzt hat ihr Exmann das Zwangsversteigungersverfahren eingereicht und will ihr die Wohnung unterm Hintern wegziehen, obwohl hier noch keine Gütevereinbarung erfolgt ist Bereits im Vorfeld hat er eine Zwangshypothek auf ihrer Hälfte eingetragen, sozusagen als Nutzungsentschädigung monatlich ca. 1200 €, das ganze rückwirkend seit Mai 2018.
Die Gütertermin sind seitens des Familiengerichts immer wieder verschoben worden, bereits jetzt 3 x. Die Kosten sind mittlerweile für sie unbezahlbar. Ist das rechtens? Wohlgemerkt die Terminverschiebungen lagen auch nicht an ihr.
Weiterhin erläuterte die Gegenpartei Frau
Seefelder-Behnke , die Wohnungen zu verkaufen und mit dem Startkapital
ein neues Leben zu beginnen. Zunächst einmal gehe ich davon aus, das hier sich die Gericht freuen, dass die Kosten beglichen werden. Was dann noch übrig bleibt??????? In
der heutigen Zeit, verkaufen, Neustart? Wie soll das gehen? Hier hat doch die Gegenpartei Frau
Seefelder-Behnke die rosarote Brille auf, oder will sie hier nur die Kosten in
die Höhe treiben? Sie soll hier doch mal Ihren Mandanten in die Schranken
weisen, dass das, was 15 Jahre geruht hat, jetzt auf einmal nicht auf diese Art
und Weise geregelt werden kann. Die Bereitschaft nach einer
außergerichtlichen Einigung bzw. Lösung besteht für meine Freundin weiterhin.
Es wird auch hier immer wieder der Bezug auf die
Kostenbeteiligung an der Wohnung angesprochen. Das ist nicht korrekt, da dieses hier auch das nur
nebenbei erwähnt und vorgeschlagen wurde. Eine Aufstellung bezüglich der
Aufteilung oder eine Vereinbarung ist hier nie beschlossen worden. Blind
überweisen, ohne Vereinbarung bzw. Bezug ist auch nicht rechtens.
Durch die ganze Vorgehensweise die ihr Exmann hier an den
Tag legt, entsteht hier der Eindruck, dass er nur die Kosten in die Höhe
treiben möchte, bis gar nichts für beide Beteiligten übrig bleibt. Der Versuch
mit ihm zu korrespondieren ist kläglich gescheitert.
Ich würde es für rechtens finden, wenn auch hier mal auf die Bedürfnisse meiner Freundin eingegangen wird und sie auch mal ihre Rechte geltend machen
könnte. Ihre Pflichten hat sie ja bereits erfüllt.
Die Kosten der Gerichte, bzw. Beschlüsse sind bereits in unendlicher Höhe. (Kaum noch bezahlbar) Wir hoffen das Sie uns hier weiterhelfen können. Gerne können Sie mir eine E-Mail senden.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne und Ingeborg
Aczek (geb. 1990) am
Guten Tag Herr Posch
Ich habe heute denn Herrn Reul live zugeschaut und mir ist aufgefallen das von uns Bürgern alles erwartet wird ansonsten wird man bestraft was ich verstehen kann aber wie kann das sein das der Herr Reul beim heutigen Auftritt keine Maske trüg so wie sein Kollege und von mindestabstand wae nicht zusehen aber uns live erzählen Masken und Abstand ist sehr wichtig ? Sehe ich das falsch ?
Den sowas macht mich wütend wir Bürgern werden von Polizei aggressiv angemacht wenn die Maske mal beim sprechen verrutscht ich verstehe alles oder versuche zu verstehen aber nicht beim so was. Das die sich erlauben können ohne folgen und wir werden zu Kasse gebeten wenn wir so was machen würden
Ich hoffe sie können mir dazu irgendwas sagen oder irgendwie helfen den wenn ich recht habe dann möchte ich das der Herr Reul sich entschuldigt den wenn wir so ein Fehler machen müssen uns auch entschuldigenMario Hofmann (geb. 1977) am
Sehr geehrter Herr Posch,
im Jahr 2000 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall, an dem ich nicht selbbstverschuldet war.
Ein selbst gebautes Bohrwerkzeug ca 600mmlang, das bei meinem damaligen Arbeitgeber von einem Kollegen an einer Ständerbohrmaschine eingesetzt wurde, brach durch die zu hohe Drehzahl ab, prallte auf den Werkstatt Oden und schlug mir zwischen Kinn und Kehlkopf geschossartig ein. Das 600mm LANGE BOHRWERKZEUG Durchschlag meine Halsweichteile bis auf die Halswirbelsäule und dabei brach ein Stück. Des Bohrer ab, und verblieb in der HWS. Nun leide ich seit Jahren unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung durch die damalige Todesangst des schweren Unfalls. Jedoch erkennt die Berufsgenossenschaft Bg ETEM meine Beschwerden nicht als. Folgen des Unfalls an.
Ich sehe für mich keine andere Chance um an mein Recht zu kommen außer damit ans Fernsehen zu gehen. Durch die Folgeerkrankung bin ich leider nicht mehr arbeitsfähig.
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Mario HofmannErna Diez (geb. 1944) am
Sehr geehrter Herr Posch,
wir wollten unser Garten neu machen lassen, hatten ein Angebot über 18728,39 Euro im Angebot befanden sich für 1820,00 Euro Pflanzen die wir nicht von dem Landschaftsgärtner wollten.
Es geht darum das wir betrogen wurden.
Am 10.04.2018 bis 20.04.2018 kamen wie nicht abgesprochen,
zwei Azubis, ein Praktikant der Koch war und einen Baustellenleiter der seit 7 Monate Geselle war (Baustellenleiter ist ein Studium)
alle hatten einen Stundelohn von 44.50 Euro.
Verrechnet wurden 69,35 Std dafür.
Wir sollten 35 m2 Rollrasen bekommen.
Also wurde die Erde vom 17.04.2018 bis 18.04.2018 modelliert
am 12.04.2018 wurde die Arbeit wegen Regen abgesagt da wurde auch
11.5 Stunden die Erde modelliert.(Wetterbericht von Mannheim vorhanden)
Die Erde wurde unter dem alten Rasen( und Rhyzomem stand im Brief von seinem Rechtsanwalt wir hätten unter dem ganzen Rasen Rhyzome,)
Der alte Rasen wurde am 19.04.2018 abgeschält und am 20.04.2018 kam der Rollrasen.
Bitte Hr. Posch lesen Sie was modellieren eigentlich ist.
Gelände Modellierung formt ihren Garten mit Hügeln und Tälern .
Bei den Erdarbeiten wird ihr Gartengelände nach Plan eintsprehend
modelliert. 35 m2 Rollrasen ein ebener Boden und keiner hat mir geholfen.
ich bekam nur gesagt da wurden Sie aber reingelegt,(anschließend von unserem Rechtsanwalt.)
Eine fundierte Ausbildung jahrelange Erfahrung. Moderne Maschinen und ein gut ausgerüsteter Fuhrpark machen für uns zur Herausforderung,
Die Arbeiter haben dann den Rasen hochgehoben, und darunter die Erde modelliert.
Als ich bei der Abnahme den Meister fragte ,
warum hat uns das Hr. S... angetan, da kam die Antwort er wollte ihren Auftrag haben, hatte aber kein Personal dafür.
Wir haben einen Rechtsanwalt genommen der 12 Briefe schrieb, das wars dann. Ich habe bei vielen Landschaftsgärtner mir die Unterlagen besorgt, aber unser Rechtsanwalt hat mit den 12 Briefen genug getan.
Dann wurde ich beleidigt und er legte sein Mandant nieder.
Meine Frage Hr. Posch kann mir überhaupt noch einer helfen, habe bei der Staatsanwaltschaft einen Anzeige wegen Betrug gemacht. Ein Aktenzeichen habe ich mehr nicht.
kerstin walz (geb. 1972) am
Sehr geehrter Herr Posch,
ich hatte vor 4 Jahren mich an einen Anwalt gewandt es ging
um eine Testament Sache. Bei meinem Gespräch wurde mir gesagt das die
Erstberatung über meine Versicherung abgerechnet werde. Ich wusste das ich
einen Selbstbehalt habe. Da der Anwalt auch nichts mehr für mich dann gemacht
hat, hatte er mir dann auch eine Rechnung in Höhe von 226 Euro zugesandt. Ich
teilte ihm mit er möchte sich erst an meine
Versicherung wenden. Er teilte mir immer mit ich hätte keine Versicherung,
worauf ich ihm immer wieder mitteilte das ich eine habe und Ihm auch die
Versicherungsnummer zusandte. Nach ca. 9 Monaten bekam ich einen Mahnbescheid
wo ich Einspruch einlegte mit der Begründung das ich eine Versicherung habe und
er nicht mehr als das Erstgespräch mit mir hatte. Es kam dann irgendwann zu einer Verhandlung
vor Gericht und ich zahlte dann die 150 Euro und er sagte das er die 71,00 von
der Versicherung bekommen hätte die ja dann doch plötzlich da war( das war im
September 2018). Im Dezember 2018 bekam ich dann Post vom Gericht das ich 300
Euro Kosten für Gericht und seine Auslagen tragen soll. Ich habe dagegen
Einspruch eingelegt und auch bis zum 28.07.2019 nichts mehr vom Gericht gehört.
Dann kam ein Vollstreckungsbescheid von einer Gerichtsvollzieherin . Ich bin
aus allen Wolken gefallen weil ich nicht wusste um was es ging. Mir wurde dann
mitgeteilt bei Anfrage im Gericht Lebach das mir am 9 Januar 2019 der
Kostenfestsetzungsbeschluss durch Saariva zugestellt worden sei und da man im
Haus keinen angetroffen habe er eingeworfen wurde. Leider ist dieser nie bei
mir angekommen. Ich forderte das Gericht auf mir alles nochmal zuzusenden. Doch
wieder bekam ich nichts obwohl es über Saariva an mich geschickt wurde. Ich
musste dann zum Gericht fahren und man übergab es mir dann persönlich.
Ich stellte dann einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand und die Zwangsvollstreckung erstmal aufzuheben weil mir in der
Zwischenzeit von meiner Versicherung mitgeteilt wurde das der Anwalt bereits
2015 im Juli eine Rechnung an die Versicherung geschickt hatte in Höhe von 297
Euro und hier auch bis auf den Selbstbehalt von 150 Euro alles übernommen
wurde. Leider hat mir die Versicherung keine Info geschickt sonst hätte ich ja
den Selbstbehalt überwiesen. Der Anwalt hat mir aber immer eine Rechnung von
226 geschickt obwohl dieser Betrag höher ist als der Selbstbehalt also nicht
richtig! Mein Problem ist das die Firma Saariva mir nicht sagen kann oder will
wer und wo das Schreiben von damals abgeblieben ist .Obwohl ich bei meinem
Antrag das beeidigen musste das ich das schreiben damals nicht bekommen wird
mir nicht geglaubt und ich muss deswegen
eine Rechnung von über 400 Euro zahlen(
über 1 drittel meines Gehaltes).
Der Anwalt hat mich darüber nicht informiert das er bereits
Geld bekommen hat und hat mir eine erhöhte Rechnung gestellt.
Das Schreiben wurde mir nicht zugestellt so das ich einen
Einspruch einlegen konnte in der angegebenen Frist.
Es wäre normal nie zu einen Gerichtstermin gekommen wenn ich
von der Zahlung damals gewusst hätte und der Anwalt Brück mir eine Rechnung von
150 Euro ( Selbstbehalt ) geschickt hätte.
Die Differenz der Rechnung
an mich und an die Versicherung ist immer noch nicht geklärt und ich
halte es für Betrug.
Saarriva gilt nicht als wirklich zuverlässig und wir
trotzdem für solche wichtigen Schreiben genutzt.
Ich weis das es sich hier nicht wirklich um einen Hohen
Betrag für Sie handelt doch für mich ist es viel und vor allem kann ich nichts
dafür und das Gericht sagt ich muss beweisen das ich das Schreiben nicht
bekommen habe wie soll ich das machen ???
Können Sie mir bitte helfen da ich nicht gewillt bin das zu
zahlen weil es nicht rechtens ist!
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