Am Schauplatz Folge 1068: Die Macht der Investoren
Folge 1068
Die Macht der Investoren
Folge 1068
Das Geschäft mit Immobilien im Luxusbereich boomt. Investoren sind Österreichweit auf der Suche nach den schönsten Plätzen. Direkt am See, freie Aussichtslage am Berg oder mitten in den Weinbergen. Da wo einst Almwiesen, Äcker oder Weingärten waren, entstehen überdimensionierte Luxusprojekte. Unter maximaler Ausdehnung der Gesetzeslage werden sensible Landschaften verbaut. So mancher Bürgermeister fürchtet sich vor der Macht der Investoren. Um Ihre Projekte durchzuboxen, kommen sie meist nicht allein, sondern in Begleitung von Anwälten und Pressesprechern. So gerät man schnell einmal unter Druck, berichten Bürgermeister. Seit Jahren dokumentiert Am Schauplatz Reporterin Nora Zoglauer die abenteuerlichsten Immobilienprojekte. Sie ist in ganz Österreich herumgekommen. Und es ist überall ein ähnliches Bild: Mächtige Investoren, überforderte Bürgermeister und verzweifelte Einheimische. Diesmal hat sich Nora Zoglauer in die Steiermark begeben. An der steirischen Weinstraße, zwischen Gamlitz und Ehrenhausen, ist fast jeder Hügel verbaut. Bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft haben ehemalige Buschenschanken aufgekauft und Bauprojekte der Superlative
errichtet. So mancher Superreiche versucht sich jetzt selbst als Winzer. In der noch nicht verbauten Schilchergegend, rund um Stainz, sollen die nächsten Projekte realisiert werden. Das beliebte Ausflugslokal Engelweingarten wurde von einem Investor gekauft. Der plant jetzt ein großes touristisches Projekt, samt mehrerer Chalets. Wobei das Wort Chalet in Weingartenhäuser umbenannt wurde. Eine Bürgerinitiative will das Projekt verhindern. Hier sei weder gesetzeskonform noch transparent vorgegangen, kritisieren sie. Im oberösterreichischen Hinterstoder, in unmittelbarer Nähe zum Schiederweiher, der 2018 zum schönsten Platz Österreichs gekürt wurde, hat ein Investor trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung, mit dem Bau eines Luxuscampingprojekts begonnen. Nora Zoglauer dokumentiert den Fall seit drei Jahren. Diesen Herbst will der Investor eröffnen. Doch jetzt hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Teile des örtlichen Entwicklungskonzepts, der Flächenwidmung sowie der Bebauungsplan des bereits in Bau befindlichen Luxuscampingplatz sind gesetzeswidrig und wurde daher aufgehoben. Was bedeutet das für das Bauvorhaben und muss die Gemeinde für die Fehler haften? Das wäre ein Millionenschaden. (Text: ORF)