Wenn Frauen morden Staffel 1, Folge 3: Das Blaubeer-Mariechen
Staffel 1, Folge 3
3. Das Blaubeer-Mariechen
Staffel 1, Folge 3 (45 Min.)
1983: Eine Frau mittleren Alters geht in Mönchengladbach zur Polizei und erzählt den Kriminalbeamten, sie sei gerade dabei, sich von ihrem Mann zu trennen. In dem Zusammenhang hätte die Schwiegermutter ihr gedroht, dass es ihr so ergehen könne wie deren Männern. Die sind wahrscheinlich von der Schwiegermutter vergiftet worden. Die Kriminalbeamten denken zunächst, dass die Frau nur ihre Familienstreitigkeiten mithilfe der Polizei austragen will, denn die Geschichte scheint reichlich unglaubwürdig zu sein. Allerdings ist auch die Rede von einer gefälschten Unterschrift des letzten Ehemannes der Schwiegermutter bei der Bank. Das lässt sich einfach nachprüfen. Eine Untersuchung der Unterschrift ergibt, dass sie tatsächlich gefälscht ist. Der Staatsanwalt stimmt nur sehr widerstrebend einer Exhumierung des Toten zu. Tatsächlich findet der Toxikologe im Magen der Leiche Reste von Thiophosphorsäure, des Wirkstoffs in dem bekannten Pflanzengift E 605. Die Verdächtige wird vorgeladen. Sie ist eine biedere alte Frau, bekannt als gute Mutter
von sechs Kindern. Nach längerem Verhör gesteht sie, zwei Ehemänner und einen Lebensgefährten mit Gift umgebracht zu haben. Neun Tage später legt sie überraschend mit Aussagen nach und macht reinen Tisch: Anfang der 1960er-Jahre hatte sie schon ihren Vater mit vergiftetem Blaubeerpudding umgebracht, als der tyrannische Mann zum Pflegefall wurde und ihr Familienleben bedrohte. Genauso erging es später einer alleinstehenden Tante, die die Mörderin in die Familie aufgenommen hatte. Als die Frau pflegebedürftig wurde, musste sie sterben. Die beiden Ehemänner und der Lebenspartner waren penibel und herrschsüchtig, drohten, sich sexuell an den Kindern oder Enkeln zu vergehen, oder waren kurz davor, die von der Täterin begangenen Unterschlagungen aufzudecken. Das verschwundene Geld war den Kindern der Täterin zugutegekommen. Der Fall erregt großes Aufsehen. Im Sommer 1983 steht das „Blaubeer-Mariechen“ in Mönchengladbach vor Gericht und wird zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung schwerer Schuld verurteilt. (Text: NDR)