Folge 137

  • Todesstrafe

    Folge 137 (60 Min.)
    Darf ein staatliches Gericht einen Menschen zum Tode verurteilen, um ihn für seine Tat zu bestrafen? In den USA, China, vielen arabischen und den meisten Ländern mit totalitären Regimes gibt es die Todesstrafe. Laut dem Jahresbericht von Amnesty International fanden im Jahr 2012 in 21 Ländern 682 Hinrichtungen statt. In diesen Zahlen nicht inbegriffen sind mehrere Tausend Todesurteile in China, wo mehr Menschen hingerichtet werden als im Rest der Welt zusammen. Drei Viertel aller registrierten Hinrichtungen fanden allein in drei Staaten statt: im Iran, Irak und Saudi-Arabien. Botsuana, Gambia, Indien, Japan und Pakistan haben 2012 wieder begonnen, Hinrichtungen zu vollziehen.
    Trotz
    deutlicher Erkenntnisse, dass die Todesstrafe nur eine geringe abschreckende Wirkung hat, setzen diese Länder nach wie vor auf die Todesstrafe. Warum ist das so? Geht es weniger um Abschreckung, sondern um Rache? Oder glaubt man, dass bestimmte Straftätige nicht mehr gesellschaftsfähig sind? Würde dann nicht aber lebenslange Haft ausreichen? Welche Funktion hat die Todesstrafe in diesen Gesellschaften, seien sie nun demokratisch oder nicht, wirklich? Zusammen mit seinen Gästen versucht Gert Scobel in der Gesprächssendung „scobel“, sich der Frage zu nähern, warum selbst in aufgeklärten Gesellschaften nach wie vor das staatliche Töten von Straftätern legitimiert ist. (Text: 3sat)
    Deutsche TV-PremiereDo 17.10.20133sat

Cast & Crew

Sendetermine

Do 14.08.2014
21:00–22:00
21:00–
Do 17.10.2013
21:00–22:00
21:00–
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