Hitzewelle: Ist Kältetechnik der Ausweg?: Die heißen Sommer befeuern den Absatz von Klimaanlagen. In Baumärkten sind mobile Geräte derzeit sehr gefragt, Fachbetriebe können sich vor Anfragen kaum retten. Auch in Büro- oder Verwaltungsgebäuden hält die Kältetechnik Einzug. Doch der Boom schafft neue Probleme: Klimaanlagen gelten als Stromfresser. Experten prognostizieren, dass schon in wenigen Jahren mehr Energie für das Kühlen von Gebäuden verbraucht wird als für das Heizen. In der Politik jedoch sind die damit einhergehenden Probleme noch wenig präsent: So spielt der Energieverbrauch durch Kältetechnik im gegenwärtig viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz kaum eine Rolle. Kaum genutzt werden bisher Fernkältenetze als umweltschonendere Alternative. Wird die Gebäudekühlung zunehmend zum Problem für Deutschland und seine Klimaziele? „Plusminus“ auf Spurensuche. Energetische Sanierung: Lohnen sich die Maßnahmen wirklich?: Das Gebäudeenergiegesetz soll erst nach der Sommerpause beschlossen werden. Sicher ist aber schon jetzt: Wer künftig energetisch sanieren und dafür Fördergelder beantragen will, braucht einen Sanierungsplan vom Energieberater.
Eine wichtige Information dabei wäre: Wie wirtschaftlich sind die Maßnahmen? Wann machen sie sich bezahlt? Doch die individuellen Sanierungsfahrpläne enthalten meist keine Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit. Energieberater dürfen darauf verzichten. Auch gab es noch vor wenigen Jahren dafür ausgereifte Tools. Warum ist jetzt nicht mehr wichtig, wann sich kostspielige Investitionen in Energieeffizienz rentieren? Auswertungen einzelner Sanierungspläne zeigen: Die Kosten sind oft hoch, das Einsparpotential dagegen meist niedrig. Betrug beim Online-Banking: Wer zahlt den Schaden?: Gefälschte Webseiten, Fake-SMS oder Phishing-Mails: Betrüger kennen viele Wege, um sich über Online-Banking Zugang zu den Konten von Verbrauchern zu verschaffen. Und die Methoden werden immer ausgefeilter, so dass Verbraucher tatsächlich denken, bei einer Kontaktaufnahme hätten sie es mit ihrer Bank zu tun. Häufig bleiben sie dann auf dem finanziellen Schaden sitzen. Dabei sind solche Fälle eigentlich klar geregelt: Kunden haften nur, wenn sie grob fährlässig gehandelt haben. Doch in der Praxis können sie das meist nicht beweisen. Verbraucherschützer fordern daher eine Beweislastumkehr. (Text: ARD)