Verwaltungsgericht weist Wickert-Klage ab

RTL muss für den Moderator keinen Sendeplatz freischaufeln

Michael Brandes – 30.09.2008

Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach Angaben eines Gerichtssprechers den Eilantrag von Ulrich Wickerts Produktionsfirma UWP gegen die permanente Vergabe der RTL-Fensterprogrammlizenz an Alexander Kluges dctp abgelehnt.

Der frühere „Tagesthemen“-Moderator und Gastgeber der Sendung „Wickerts Bücher“ hatte Interesse an den bei RTL und Sat.1 gesetzlich vorgeschriebenen Programmplätzen für Kultur signalisiert, war aber bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden. Von der zuständigen Landesmedienanstalt in Niedersachsen erhielt er nach eigenen Angaben kein Antwortschreiben und erfuhr von der Ablehnung seines Antrags erst aus der Presse. Um das vermeintliche dctp-Monopol zu hinterfragen, reichte er eine Klage gegen die Landesmedienanstalt ein und wollte bis zu einer Entscheidung des Gerichts eine Aufteilung der Sendeplätze zwischen dctp und seiner eigenen Firma im Verhältnis 50:50 erwirken. (fernsehserien.de berichtete)

Diese Anträge wurden nun vom Gericht abgewiesen. Laut Gericht wurde das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt. Die Anstalt sei nicht verpflichtet gewesen, die UWP gesondert anzuhören. Auch in der Sache sei die Auswahl der dctp nicht zu beanstanden, die – wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben – im Einvernehmen mit RTL und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erfolgte. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen Vielfaltsgewinn für das RTL-Programm mit sich bringen würde, sei abgewogen und zulässigerweise verneint worden, so das Gericht.

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