„Super Nanny“ verstößt wieder gegen die Menschenwürde

KJM-Prüfbericht zum 2. Quartal 2012 liegt vor

Roger Förster – 24.07.2012, 13:25 Uhr

"Super Nanny" verstößt wieder gegen die Menschenwürde – KJM-Prüfbericht zum 2. Quartal 2012 liegt vor – Bild: kjm

Im zweiten Quartal 2012 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt, von denen sechs den Rundfunkbereich betreffen.

Besonders die erneute Beanstandung einer Folge der RTL-Doku-Soap „Die Super Nanny“, die im November 2011 eingestellt wurde, fällt dabei ins Auge. Um 20:15 Uhr wurden Szenen gezeigt, die nach Angaben der KJM gegen die Menschenwürde verstoßen. So geben die Medienhüter an, dass hier der „brutale Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern (sieben, vier und drei Jahre alt)“ gezeigt wurde. Begründet wurde der Verstoß wie folgt: „Der Zuschauer bekam eine Vielzahl von physischen und psychischen Gewalthandlungen zu sehen, die sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Sendung wiederholt wurden.[ …] Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt.“ Die im Bericht geäußerte Beanstandung von „Die Super Nanny“ ist kein Einzelfall: Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission ausgewählte Szenen einer Folge als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet (fernsehserien.de berichtete).

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM im Falle der Folge „Enthüllung“ aus der Science-Fiction-Serie „V – Die Besucher“ fest. Sendungen mit dieser Einstufung dürfen nur zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gezeigt werden. Die jedoch von ProSieben in der Primetime ausgestrahlte Episode beinhaltet Szenen, in denen die Hauptprotagonisten Außerirdische foltern, um an wichtige Informationen zu gelangen. Die Kommission konstatiert in diesem Fall, dass „ eine Beeinträchtigung in der Altersgruppe bis 16 Jahren aufgrund der Drastik der Darstellungen und der realitätsnahen Inszenierung nicht auszuschließen [ist].“

Sendungen, die negativen Einfluss auf die Entwicklung von unter 12-Jährigen nehmen könnten, dürfen nur zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr ausgestrahlt werden. In drei Fällen wurden jedoch Formate vor dieser Tageszeit gezeigt, die von der KJM hinsichtlich möglicher Entwicklungsstörungen beanstandet wurden.

In diesem Sinne wurde der Spielfilm „Jim Carroll – In den Straßen von New York“, in dem es um die Drogenprobleme des von Leonardo di Caprio gespielten Hauptprotagonisten geht, angeprangert. Obwohl der Sender RTL II eine um zehn Minuten geschnittene Fassung zeigte, ist nach Angaben der KJM eine Ausstrahlung im Tagesprogramm problematisch: So wurden „Kinder mit einer Vielzahl von sehr realistisch dargestellten, drastischen Szenen von Leid und Gewalt (Beschaffungskriminalität, Prostitution) konfrontiert, ohne dass ihnen eine Einordnung ermöglicht wird.“

Die kabel eins-Sendung „Die strengsten Eltern der Welt“ rückte wegen der Wiederholung einer Folge im Vormittagsprogramm in den Fokus der Kommission. Dabei wurden zwei Teenager gezeigt, die durch übermäßige Strenge zu einer Verhaltensänderung gedrängt werden sollten. Die KJM kritisierte das Format der Sendung insgesamt und urteilte im speziellen Fall wie folgt: „Besonders Kinder bis 12 Jahre kann die Botschaft der Sendung (‚wenn du nicht brav bist, kommst du zu den strengsten Eltern der Welt‘) nachhaltig ängstigen und verunsichern.“

Schließlich wurde ein Beitrag der ProSieben-Nachrichtensendung „Newstime“ beanstandet, die montags bis freitags um 18:00 Uhr ausgestrahlt wird. Im konkreten Fall geht es um einen minderjährigen Jungen, der in Paraguay von der Polizei festgehalten und misshandelt wird, die KJM spricht von „schockierenden Gewaltszenen“ und geht auch auf das Alter des Jungens ein: „Auch aufgrund der Möglichkeit der Identifikation mit dem Opfer kann dieser Beitrag Zuschauer unter 12 Jahren übermäßig ängstigen und psychisch überfordern.“

Ein Trailer für den Actionfilm „The Punisher“ hätte aufgrund der FSK-Freigabe „nicht unter 18 Jahren“ nicht vor 23:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. ProSieben machte jedoch im Laufe des Tages durch die Darstellung von Bewegtbildern auf den Film aufmerksam, der am gleichen Abend um 23:10 Uhr gezeigt wurde. Dies stellt nach Angaben der KJM einen Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen dar.

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