Reform von ARD und ZDF kann kommen: Alle 16 Bundesländer stimmen Rundfunkstaatsvertrag zu

Politik macht Weg frei für Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Glenn Riedmeier
Glenn Riedmeier – 19.11.2025, 19:13 Uhr

Reform von ARD und ZDF kann kommen: Alle 16 Bundesländer stimmen Rundfunkstaatsvertrag zu – Politik macht Weg frei für Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Bild: ARD/ZDF/Deutschlandradio

Bereits vor über einem Jahr tagten die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einer Konferenz über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkkommission der Länder legten einen Entwurf zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor, der auf der Konferenz einstimmig beschlossen wurde. Damit der neue Reformstaatsvertrag in Kraft treten kann, bedurfte es jedoch noch der Zustimmung aller 16 Landtage – was sich erwartungsgemäß als Hängepartie erwiesen hat. Denn wenn auch nur ein Landesparlament die Reform ablehnt, können die Änderungen nicht umgesetzt werden. Am heutigen 19. November erteilte nun auch Brandenburg als letztes aller 16 Bundesländer seine Zustimmung – dies gelang jedoch nur mit Hilfe der Opposition.

Als Querulant trat das in Brandenburg mit der SPD regierende BSW auf. Die von Sahra Wagenknecht mitbegründete Partei kündigte im Vorfeld an, nicht für die beiden Medienstaatsverträge zu stimmen. Daher wurde die Abstimmung im Brandenburger Landtag mit Spannung erwartet. Trotz der Ablehnung des BSW hat Brandenburg als letztes Landesparlament dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Die Mehrheit kam durch die Stimmen der oppositionellen CDU zustande. Die Gesetzentwürfe wurden mit 45 Ja- und 39 Nein-Stimmen beschlossen. Somit kann die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Dezember in Kraft treten.

Reduzierung des Angebots an TV- und Radiosendern

Das öffentlich-rechtliche Angebot soll insgesamt digitaler und effizienter werden. Der neue Reformstaatsvertrag beinhaltet vor allem eine deutliche Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Die aktuell 70 ARD-Hörfunkwellen sollen auf 53 reduziert werden. Darüber hinaus soll rund die Hälfte der TV-Spartensender gestrichen bzw. fusioniert werden. Von den Sendern phoenix, tagesschau24, ARD alpha und ZDFinfo, die dem Bereich Nachrichten, Bildung und Information zugeordnet werden, sollen nur noch zwei Kanäle bestehen bleiben. Welche das sein werden, bleibt ARD und ZDF überlassen.

Außerdem sollen drei Angebote erhalten bleiben, die sich in dem Bereich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene betätigen. Aktuell gibt es KiKA, ZDFneo, One sowie das Online-Angebot funk. Welches dieser vier Angebote wegfällt, bestimmt ebenfalls der ÖRR selbst. Dass der Kinderkanal KiKA erhalten bleibt, ist aber ein klarer Wunsch der Ministerpräsidenten. Am logischsten wäre der Verzicht auf den ARD-Spartensender One, der schon seit Jahren auf der Kippe steht. arte soll zu einer europäischen Kulturplattform weiterentwickelt werden, in die womöglich künftig auch die kulturellen Angebote von 3sat integriert werden.

Deckelung der Ausgaben für Sportrechte und strengere Regulierung der Online-Aktivitäten

Darüber hinaus beinhaltet der Reformstaatsvertrag auch die Deckelung der Kosten für die teuren Sportübertragungsrechte auf nur noch fünf Prozent der Gesamtausgaben. Bisher lag der Anteil der Sportrechte bei der ARD bei ca. acht Prozent, beim ZDF bei ca. zehn Prozent. Somit dürfte ein spürbarer Einschnitt der Sportübertragungen bei den Öffentlich-Rechtlichen unvermeidbar sein. Des Weiteren ist eine strengere Regulierung der Online-Aktivitäten der Sender zu erwarten. Die betrifft „presseähnliche“ Erzeugnisse, also journalistische Artikel auf Seiten wie tagesschau.de oder sportschau.de. Private Zeitungsverleger kämpfen schon seit Jahren gegen die in ihren Augen stetig wachsende Zahl von Texten in den Online-Angeboten, vor allem der ARD-Anstalten. Dies sei nach Ansicht des BDZV eine beitragsfinanzierte Konkurrenz.

Darüber hinaus wird im Rahmen eines weiteren Staatsvertrags der Jugendmedienschutz ausgeweitet. Das BSW befürchtet insbesondere bei diesem Thema zu große staatliche Eingriffe und lehnte deshalb auch diesen Vertrag ab.

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