Bei der Fußball-WM 2006 wurde ganz Deutschland zur Fan-Meile. In den Dorfkneipen wurde massiv mit großen Flachbildschirmen und Videobeamern aufgerüstet, und auf den städtischen Marktplätzen installierte man nahezu alle in Deutschland verfügbaren Videoleinwände. Der Begriff „Public Viewing“ fand Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch.
Mittlerweile dürften die entsprechenden technischen Dienstleister ausgerechnet haben, was bei der diesjährigen EM auf sie zukommt. Die Hürde, bei einem Spiel live im Stadion dabei zu sein, ist in diesem Jahr für deutsche Fußballfans noch höher als vor zwei Jahren – nicht nur wegen des knappen Kartenkontingents, sondern auch wegen der größeren Entfernung zu den Austragungsorten.
Aber allen, die die Fußballbegegnungen in größerer Runde erleben wollen, hat der Bundesrat jetzt einen großen Gefallen getan: Beim letzten Treffen der Ländervertreter wurde beschlossen, dass während der EM vom 7. bis zum 29. Juni auf öffentlichen Plätzen wie Fest-, Sport- und Marktplätzen und in Freiluftgaststätten auch nach 22:00 Uhr noch gemeinsam gejubelt, gegrölt und gefeiert werden darf.
Es handelt sich um eine Ausnahmeverordnung (233/08), die nur für die Dauer der Europameisterschaft gilt und bereits 2006 eingerichtet wurde. Die Bedeutung für die Wirtschaft dürfte nicht zu unterschätzen sein, die Gastwirte und der Einzelhandel freuen sich bestimmt ebenfalls.
wunschliste.de schrieb: > > Beim letzten Treffen der Ländervertreter wurde > beschlossen, dass während der EM vom 7. bis zum 29. Juni auf > öffentlichen Plätzen [...] auch nach 22.00 Uhr noch gemeinsam > gejubelt, gegrölt und gefeiert werden darf.