Preiserhöhung: Kunden von Max müssen für „House of the Dragon“ tiefer in die Tasche greifen

Höhere Preise kurzfristig durchgedrückt

Bernd Krannich
Bernd Krannich – 05.06.2024, 13:00 Uhr

„House of the Dragon“ – Bild: HBO
„House of the Dragon“

Schlechte Nachrichten für amerikanische „Streaming-Hopper“: Max hat kurz vor dem zugkräftigen Start der zweiten Staffel von „House of the Dragon“ mit sofortiger Wirkung die Preise für Neukunden angehoben. Bestandskunden haben noch eine unbestimmte „Gnadenfrist“ – die Preiserhöhung kommt später, aber sie kommt.

Wer bei Max in Zukunft ein „werbefreies Abo“ abschließen will, muss noch 1 US-Dollar mehr pro Monat zahlen – Max ist in den USA einer der teuersten Streaming-Anbieter, da Kunden mit einem Abo auch Zugriff auf die Formate des Pay-TV-Senders HBO erhalten, der mit einem lange aufgebauten Premium-Angebot daherkommt und der schon als Pay-TV-Abo kostspielig war.

Neukunden bei Max müssen für den „Ad-Free Plan“ seit dem gestrigen Dienstag (4. Juni) monatlich 16,99 US-Dollar berappen. Beim Jahresabo ist die Steigerung noch deutlicher: Hier werden gleich 20 US-Dollar mehr fällig (statt 12 oder 10) – nun sind 169,99 US-Dollar zu zahlen.

Auch der „Ultimate Ad-Free Plan“ wird um 1 US-Dollar pro Monat teurer, der das Streaming auf bis zu vier Geräten gleichzeitig ermöglicht, Bildqualität bis 4K und als Audioqualität maximal Dolby Atmos hat: Neuerdings werden 20,99 US-Dollar pro Monat fällig. Der Jahrespreis steigt moderater als der reine „Ad-Free Plan“, nämlich um 10 auf 209,99 US-Dollar pro Jahr.

Kaum zu übersehen ist wie gesagt der Zusammenhang mit dem am 16. Juni anstehenden Start der zweiten Staffel des „Game of Thrones“-Prequels „House of the Dragon“. Denn bekanntlich sind Kunden vor allem dann bereit, höhere Preise zu schlucken, wenn hinter der Bezahlschranke etwas „Exklusives“ wartet, also etwas, das man längere Zeit auf keinem anderen Weg bekommen kann.

Insgesamt haben Streaming-Anbieter mit Churn zu kämpfen, der ständigen Bewegung von Neukunden und solchen, die ein Abo wieder kündigen. Nachdem Netflix ein System mit „monatlichen Kündigungsfristen ohne Vertragsmindestlaufzeit“ im Streaming-Abo-Geschäft etabliert hat, sahen sich andere Anbieter genötigt, das auch zu bieten. Eine nicht unwesentliche Anzahl an Nutzern hat sich angewöhnt, Streaming-Dienste abwechselnd zu nutzen, im Monatsrhythmus von einem zum anderen Dienst zu springen. Wie das Password-Sharing ist Churn ein Gebiet, wo Streamingdienste aktiv um ihre Einnahmen kämpfen.

Während Netflix Staffeln von Serienerfolgen zweiteilt, um die Kunden länger zu halten, bieten andere Anbieter als „Zuckerbrot“ vergünstigte Jahresabos beziehungsweise als „Peitsche“ sich verschlechternde Konditionen für einen „Wiederabschluss“ eines Abos – und setzen daneben gleich auch eine Veröffentlichung ihrer Neuware mit „einer Folge pro Woche“ statt einer bingefähigen „Alle Folgen auf einen Schlag“-Strategie.

In Deutschland werden die neuen Folgen der zweiten Staffel von „House of the Dragon“ ab dem 17. Juni via WOW und Sky GO abrufbar.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • (geb. 1976) am

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Streamer nicht klüger, sondern dümmer werden.
    • am

      So extrem berauschend fand ich die erste Staffel "House of the Dragon" gar nicht. Bis auf die Episoden "The Lord of the Tides" und "The Black Queen" war das schon ziemlich lame. So richtig Bock habe ich aktuell gar nicht auf die zweite Staffel.
      • (geb. 1976) am

        Geht mir so bei der Mittelerde-"Konkurrenzserie".

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