Kuriose EU-Regelung für Product-Placement

Verboten, aber doch erlaubt

Jutta Zniva – 14.11.2006

Auf eine kuriose Kompromiss-Regelung für Product Placement im europäischen Fernsehen haben sich am 13. November in Brüssel die 25 EU-Kulturminister geeinigt. Schleichwerbung ist zwar grundsätzlich verboten – jeder EU-Mitgliedsstaat kann aber um Ausnahmen bei Spielfilmen, Serien, Sport- und Sendungen der „leichten Unterhaltung“ ansuchen.

Die Grundsatzeinigung, mit der die EU-Kulturminister nun in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament gehen, sieht vor, dass die bezahlte Produktplatzierung in Nachrichten, Verbrauchersendungen und im Kinderprogramm verboten ist. In Kino- und Fernsehfilmen, Serien sowie in Sportprogrammen und leichten Unterhaltungssendungen darf sie national erlaubt werden. Die TV-Sender sollen vor und nach dem Programm auf die Sponsoren hinweisen müssen. Auch dürfe ein Produkt nicht „zu stark“ herausgestellt werden.

Product Placement soll außerdem erlaubt sein, wenn Firmen für die Präsentation ihrer Produkte (etwa das Auto eines TV-Kommissars) nicht bezahlen, sondern nur Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen.

In den USA wiederum haben Product Placement und die Vorgaben der Werbekunden (an der Spitze Coca Cola und Nike) bereits derartige Ausmaße angenommen, dass die Gewerkschaft der Drehbuchautoren protestiert. Das Fass des Unmutes war, laut „Die Welt“, übergelaufen, als eine der „Desperate Housewives“<, Gabrielle (Eva Longoria), als Werbe-Model einen Buick präsentierte.

In „King of Queens“ beispielsweise zählte das Marktforschungsinstitut Nielsen zwischen September 2005 und Mai 2006 stolze 1700 Placements. In „CSI“ waren es 110 (darunter der gern verwendete Rimowa-Pilotenkoffer) und in „American Idol“ (die US-Version von Deutschlands „Superstar“-Suche) product hits.

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