„Erwachsen auf Probe“: KJM legt Prüfungsergebnis vor
„Rechtlich zulässig, aber ethisch und pädagogisch unverantwortlich“
Michael Brandes – 18.06.2009

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung wie angekündigt mit den ersten beiden Folgen der RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ befasst. Das Ergebnis: Die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap ist „rechtlich zulässig, aber ethisch und pädagogisch unverantwortlich“.
Dabei wurde deutliche Kritik an der Anlage und den Produktionsbedingungen des Formats geübt: „Säuglinge werden nach Auffassung des Gremiums für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt. Sie werden von Erziehern und so genannten Experten beobachtet und kontrolliert, erhalten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, beispielsweise von Vertrauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung der KJM ist ‚Erwachsen auf Probe‘ weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet.“
In ihrer rechtlichen Bewertung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben sei und angesichts der Sendezeit nach 20:00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt. Dabei weist die KJM darauf hin, dass sie lediglich die Wirkung einer Sendung überprüfen könne. Es sei dagegen Aufgabe der nach dem Jugendschutzgesetz zuständigen Stellen, zu beurteilen, ob das Wohl der an der TV-Produktion mitwirkenden Kinder und Jugendlichen verletzt wurde.
„Eine kritische Diskussion darüber, ob das physische und psychische Wohl der Babys und Kinder während der Produktion gewahrt war, begrüße ich sehr. Wenn Kinder und Jugendliche in Reality-Shows mitwirken, sind besondere Sensibilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Ein Freibrief sei die Entscheidung zur ersten Doppelfolge für RTL allerdings nicht. Auch die weiteren Folgen der Reihe werden geprüft.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor keine rechtlichen Einwände gegen eine Ausstrahlung der Sendung, aber vor allem die Landesmedienanstalten für zuständig erklärt (fernsehserien.de berichtete). Für jene übernimmt die KJM, die aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten besteht, die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien bezüglich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
Lobotoyour am via tvforen.de
Angesichts millionenfacher Kinderarmut, maßgeblich befördert durch den Gesetzgeber, und damit auch zum Teil durch Personen, die lautstark nach Verboten rufen, erscheint mir die Aufregung um solche Sendungen reichlich überzogen.Frau_Kruse am via tvforen.de
Hurra, hurra, die Kommission hat fertiggeprüft! Wird jetzt eine Arbeitsgruppe gebildet oder gleich ein Aktionsprogramm beschlossen? Mit einem Bündel von Maßnahmen. In einem breiten Bündnis.Anonymer Teilnehmer am via tvforen.de
TOP-Posting von dir! Ich hätt's nicht besser sagen können. Mein ich ganz ernst.
Gastleser am via tvforen.de
wunschliste.de schrieb:
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> [...]angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt.[...]
>
> https://www.wunschliste.de/news/5010
Über zwölf Jahren?
MfG GLCoolman am via tvforen.de
RTL kann doch ruhig ausstrahlen was es will. Wir leben in einem freien Land. Ich meine: die zeigen keine Sexszenen, strahlen es eh nach 20:15 Uhr aus und machen sich damit eher zum Affen, wenn ich das mal frei interpretieren darf. Schauen muß es doch keiner.