„Das Boot“: Klageverfahren gegen die ARD vertagt

Ende des Rechtsstreits noch nicht in Sicht

Michael Brandes – 13.10.2011, 14:24 Uhr

Das Boot – Bild: Columbia Pictures
Das Boot

Im Klageverfahren des Kameramanns Jost Vacano gegen die ARD-Sendeanstalten ist noch kein Ende in Sicht. Das Stuttgarter Landgericht hat das Verfahren heute erneut vertagt.

Für seine Arbeit am TV-Klassiker „Das Boot“ fordert Vacano eine Nachvergütung von 450.000 Euro von ARD und Bavaria Film. Seine damalige Gage in Höhe von 180.000 D-Mark stehe in einem Missverhältnis zu den Einnahmen, die das Werk im Laufe der Zeit eingespielt hat (fernsehserien.de berichtete).

Das Stuttgarter Landgericht begründete die Aussetzung des Verfahrens mit dem Verweis auf eine weitere Klage Vacanos, die derzeit vor dem Landgericht München verhandelt wird. Dort klagt der Kameramann gegen die „Boot“-Produzenten unter Verweis auf den „Bestsellerparagrafen“, der eine zusätzliche Vergütung vorsieht, wenn „die ursprünglich vereinbarte Nutzungsvergütung in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes“ steht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vor dem Landgericht München wird das Stuttgarter Verfahren vertagt, da es in der Entscheidung darauf ankommen könnte, ob Vacano in dem Münchner Verfahren weitere Zahlungen zugesprochen werden.

Die ARD-Anstalten sehen die Klage als unbegründet an, da sie für die „Boot“-Ausstrahlungen Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und somit keine unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen hätten.

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