Charlie Sheen: Kurze Strafe bei Schuldeingeständnis möglich

Staatsanwalt und Verteidigung erzielen Einigung

Jutta Zniva – 02.06.2010

Charlie Sheen: Kurze Strafe bei Schuldeingeständnis möglich – Staatsanwalt und Verteidigung erzielen Einigung – Bild: CBS

Nachdem Charlie Sheen noch im März bei allen ihm vorgeworfenen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“ plädiert hatte (fernsehserien.de berichtete), will sich der Schauspieler nun US-Medienberichten zufolge bei einer gerichtlichen Anhörung am 7. Juni in Aspen, Colorado, doch schuldig bekennen. Und zwar teilweise schuldig.

Sheens Schuldeingeständnis beziehe sich nicht auf den Anklagepunkt der tätlichen Drohung gegen seine Frau (fernsehserien.de berichtete), sondern ausschließlich auf die Ausübung häuslicher Gewalt im juristischen Sinne eines Vergehens (nicht Verbrechens). Für dieses Delikt müsste der Schauspieler 30 Tage in Haft, bei guter Führung möglicherweise nur die Hälfte.

Eine Quelle aus dem Umfeld des Schauspielers verriet der Online-Ausgabe des „People“-Magazins, dass Sheen vorhabe, seine Haft sofort anzutreten, falls die Staatsanwaltschaft sein Schuldeingeständnis des „Vergehens“ akzeptiere und (sozusagen im Gegenzug) die weiteren Anklagepunkte gegen ihn fallen lässt.

Der leitende Bezirksstaastanwalt Arnold Mordkin bestätigte der Nachrichtenagenur „AFP“, das mit Charlie Sheen und seinen Anwälten bereits eine Einigung erzielt worden sei. Zu Details dieser Einigung wollte sich Mordkin nicht äußern.

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