Ungeklärte Fälle wie der fünffache Mord von Seewen 1976 oder die Tötung des Schülers Beat Gyger aus Thun 1973 geben nicht nur der Polizei grosse Rätsel auf. Auch die Öffentlichkeit spekuliert regelmässig über die Hintergründe und hofft wie die Angehörigen auf eine Klärung. Doch die Verbrechen sind nach 30 Jahren verjährt – die Polizei muss ihre Ermittlungen einstellen. Und wenn der Täter dennoch gefunden würde, wäre er straffrei. Die Strafverfolger könnten nicht mehr handeln, selbst wenn überraschend neue Spuren auftauchen würden. Das empfinden Politiker aus verschiedenen Parteien als unerträglich. Mit seiner Motion will SVP-Nationalrat Alfred Heer die Unverjährbarkeit schwerer Tötungsdelikte erreichen. Vergleichbar mit der Unverjährbarkeit «pornografischer Straftaten», die es den Opfern erlaubt, Jahrzehnte nach den Taten noch zu klagen. Auch könne heute dank DNA und zukünftig mit vielleicht noch moderneren Techniken anders ermittelt werden. Auch
Opferkreise begrüssen den Vorstoss. Die Gegner beharren auf dem geltenden Strafgesetz der Verjährbarkeit von 30 Jahren. Sie befürchten, dass Fehlurteile zunehmen, weil Zeugenaussagen und andere Beweise nach so langer Zeit nur begrenzt zuverlässig seien. Sie finden es zudem richtig, dass Ermittlungen auch bei schweren Delikten einmal zu Ende kommen. Die Kontroverse geht quer durch die Parteien, auch Strafrechtsexperten sind nicht einer Meinung. Im «Club» diskutiert Thomy Scherrer die juristischen und menschlichen Aspekte der geforderten Unverjährbarkeit mit folgenden Gästen: Alfred Heer, Nationalrat SVP/ZH, Urheber Motion «Unverjährbarkeit bei Mord» Ulrich Weder, Leitender Staatsanwalt Kanton Zürich Daniel Vischer, Rechtsanwalt, alt Nationalrat Walter Hauser, Journalist und Gerichtsberichterstatter «Sonntagsblick» Martin Killias, em. Professor für Strafrecht Universität Zürich Bernhard Gyger, Bruder des getöteten Beat Gyger (Text: SRF)