• Folge 129

    • Ehe „light“: Die etwas andere Art zu heiraten

      Folge 129 (28 Min.)
      Fast jeder zweite Franzose, der sich formal bindet, wählt inzwischen den Vertragsweg, den sogenannten „Pacs“ (pacte civil de solidarité). Georgia, gebürtige Neuseeländerin, erhält dadurch ein Aufenthaltsrecht in Frankreich. Das Paar hat zusätzlich Vorteile bei der Steuer. Auch gegenüber dem Staat und in Krankenhäusern sind die beiden als Paar anerkannt. Das schwerfällige Scheidungsrecht samt Anwaltszwang kennen die „verpacsten“ Franzosen nicht. Ursprünglich war das eheähnliche Bündnis für Homosexuelle gedacht und gar nicht für Alle. Das Erstaunliche: Obwohl der „Pacs“ unbürokratisch aufgelöst werden kann, trennen sich weitaus weniger Paare als konventionell Verheiratete. Deutschlands Eherecht ist aufgebläht und birgt reichlich rechtliche Fußangeln. Das merken viele erst, wenn sie
      sich trennen wollen: Vierzig Prozent aller Ehen werden wieder geschieden. Eine gesellschaftliche Realität, vor der manche die Augen verschließen. Der Schutz der Ehe steht im Grundgesetz, eine Alternative zur Ehe steht nicht auf der Agenda. Dabei könnte es gut sein, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte bald über die Zukunft der Ehe entscheidet. Am Straßburger Gericht liegt eine Klage von Helga Ratzenböck und Martin Seydl aus Österreich. Beide wollen nicht heiraten, ziehen eine eingetragene Partnerschaft vor, ähnlich wie der „Pacs“ in Frankreich. In der Alpenrepublik dürfen das aber nur Homosexuelle. „Das ist uns gegenüber diskriminierend“, meinen Ratzenböck und Seydl. Beide erhoffen sich vom Richterspruch ein europaweites „Zwei-Modelle-System“ – und vielleicht eine „Ehe light“ für Alle. (Text: arte)
      Deutsche TV-Premiere Do. 09.11.2017 arte

    Sendetermine

    Fr. 23.02.2018
    12:15–12:50
    12:15–
    Do. 22.02.2018
    19:40–20:15
    19:40–
    Fr. 10.11.2017
    12:15–12:50
    12:15–
    Do. 09.11.2017
    19:40–20:15
    19:40–
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