Am 8. September 2005 spricht das Frankfurter Landgericht den damals 36 Jahre alten Fernsehmoderator Andreas Türck vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Zehn Tage lang stand Türck vor Gericht, weil er 2002 eine Club-Bekanntschaft auf einer Brücke zum Oralsex gezwungen haben soll. Die 29-Jährige hatte den Fernsehmoderator nicht selbst angezeigt, nur durch einen Zufall war das Verfahren in
Gang geraten. Bei der Polizei hatte Türck den Vergewaltigungsvorwurf bestritten, vor Gericht hat er geschwiegen. Zwei Gutachter haben schließlich die Glaubwürdigkeit der 29-Jährigen bezweifelt. Darauf stützte das Gericht seinen Freispruch. Die Vorwürfe hatten die steile Karriere des Moderators abrupt gestoppt. Er hatte bei ProSieben seine tägliche Talkshow. Sein Sender hatte sich sofort von ihm getrennt. (Text: hr-fernsehen)
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