Im Jahr 2000 wird Nadja Benaissa mit der Casting-Band „No-Angels“ über Nacht berühmt. Zehn Jahre später steht die Sängerin in Darmstadt vor Gericht, der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Sie soll ungeschützten Sex mit Männern gehabt haben, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv ist, sagt die Staatsanwaltschaft. Nadja Benaissa gesteht im Prozess und wird nach fünf Verhandlungstagen von einem Jugendschöffengericht zu einer
zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie habe bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht attestiert Nadja Benaissa Reue und wertet strafmildernd, dass die Staatsanwaltschaft die HIV-Infektion öffentlich gemacht hat, nachdem sie vor einem Konzert in Frankfurt festgenommen worden war und dann zehn Tage lang in Untersuchungshaft saß.“ (Text: hr-fernsehen)