Die Berliner Bezirke können die Verteilung von Autohändler-Visitenkarten auf den Straßen der Hauptstadt kaum ahnden. Das Anheften solcher Karten an geparkte Fahrzeuge passiert flächendeckend und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die als unlautere Werbung nach dem Straßenreinigungsgesetz mit einem Bußgeld von 50EUR aufwärts geahndet werden kann. Nach Auskunft der meisten Berliner Bezirke bleibt diese Sanktion aber in der Regel aus. Der Ermittlungsaufwand sei angesichts der Personalnot der Behörden unverhältnismäßig,
heißt es, da die Händler mit Prepaid-Karten arbeiteten. Die abgedruckten Telefonnummern können deswegen kaum beweissicher zurückverfolgt werden. Wenn Visitenkarten-Verteiler auf frischer Tat ertappt würden, handele es sich meistens um „kleine Fische“. Oft würden Asylbewerber dafür angeworben, die sich weder des Unrechts bewusst seien, noch sich verständigen könnten. Auch die Bürger scheinen sich mit dem Visitenkarten-Müll abgefunden zu haben. Beschwerden bei den Behörden gibt es kaum. (Text: rbb)