Die mutmaßlichen Täter sollen im April 2020 einen 46jährigen Mann getötet und zerstückelt haben. Aufgrund dieses Verdachts müssen sie in Untersuchungshaft, bis ihr Prozess eröffnet wird. Doch dazu kommt es nicht. Die Haftbefehle werden vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehoben. Die Frist von einem halben Jahr von der Festnahme bis zum Prozessbeginn sei überschritten worden, so die Begründung der Richter. Wie kann das sein?
Das Landgericht erklärt, aus Überlastung habe man es nicht geschafft die Fristen einzuhalten. Die Oberstaatsanwaltschaft sieht offenbar gar keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Angehörigen des Mordopfers sind fassungslos und zweifeln am Rechtsstaat. Was sind die Hintergründe dieses absurden Vorgangs in Bremen? Panorama 3- Reporterinnen sind auf Spurensuche u.a. bei der Schwester des Mordopfers gegangen. (Text: NDR)