Tantiemen für die berühmten „Tatort“-Augen?

Der „fliehende Mann“ erwägt juristische Schritte

Jutta Zniva – 28.04.2010

Tantiemen für die berühmten "Tatort"-Augen? – Der "fliehende Mann" erwägt juristische Schritte – Bild: Das Erste (Ausschnitt)

Der erste Teilerfolg, den die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa im Streit um die Urheberschaft des „Tatort“-Vorspanns erzielte (fernsehserien.de berichtete), lässt Medienberichten zufolge nun auch den Besitzer der Beine und der graublauen Augen aus besagtem Vorspann (erneut) über eine Klage auf Tantiemen nachdenken: Horst Lettenmayer geht es nicht um das Urheberrecht, sondern um das Recht am eigenen Bild – bzw. um Gerechtigkeit.

Lettenmayer, der vor 40 Jahren für 400 DM den „fliehenden Mann“ im „Tatort“-Vorspann gab und sich als erster Schauspieler der ARD-Krimireihe sieht, will sich laut meedia.de „dafür einsetzen, dass solche Auftritte ernsthaft honoriert und in der Branche anerkannt werden“. Ihm selbst gehe es eigentlich nicht un Geld. Vielmehr solle die junge Schauspielergeneration darauf aufmerksam gemacht werden, dass man sie nicht „über den Tisch ziehen“ könne. Seit er als interessanter Interviewpartner aus dem „Tatort“-Vorspann gelte und sein Gesicht unzählige Male gezeigt worden sei, könne er sein Recht möglicherweise einklagen, sagt Lettenmayer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Horst Lettenmayer hatte auch schon 1974 versucht, auf juristischem Wege eine Wiederholungshonorierung durchzusetzen, war damals jedoch gescheitert. Statt des Bayerischen Rundfunks hätte er damals die ARD verklagen sollen, wird der 68-Jährige zitiert. Die sei nämlich für die Verbreitung und damit die Wiederholungen des „Tatorts“ zuständig. Er hoffe, dass seine Ansprüche auf Tantiemen für jede Ausstrahlung des Vorspanns statt einer Einmalzahlung mittlerweile nicht schon verjährt seien.

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