UPDATE: Inzwischen bestätigte Amazon, dass das Unternehmen gegen die BLM-Verfügung Einspruch einlegen wird. Dennoch zeigt man sich kooperativ und kündigt an, die betreffende Folge aus dem Angebot zu nehmen und kurzfristig gegen eine umgeschnittene Version auszutauschen, in der die beanstandeten Szenen und Einstellungen nicht mehr zu sehen sind. Diese abgewandelte Variante soll baldmöglichst online gehen.
Media Markt gab darüber hinaus gegenüber Golem.de folgendes Statement ab: „Für die betreffende Pastewka-Staffel hat Media Markt keine Produktplatzierung gebucht. Media Markt war lediglich ein von Brainpool angemieteter Drehort, Brainpool hat dafür eine produktionsübliche Miete bezahlt. Es gab keine weitere Form der Zusammenarbeit bzw. keine weiteren Absprachen und somit auch keine Leistungen seitens Media Markt an Brainpool.“
ZUVOR: Kommenden Freitag (25. Januar) veröffentlicht Prime Video die neue Staffel von „Pastewka“ (fernsehserien.de berichtete). Anlässlich des Starts befindet sich Bastian Pastewka derzeit auf Promotour – doch nun kommt die Serie auch in negativer Hinsicht in die Schlagzeilen. Eine bestimmte Folge der zurückliegenden Staffel wurde wegen Verdachts auf Schleichwerbung von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) verboten.
Konkret handelt es sich um die Episode „Das Lied von Hals und Nase“. Die BLM stellte fest, dass die entsprechende Folge gegen das Schleichwerbeverbot verstößt und untersagt Prime Video „mit sofortiger Wirkung“, die Folge weiter auszustrahlen bzw. im Angebot zu lassen. Die Begründung der BLM: „Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind.“
In der Tat spielen weite Teile der Handlung innerhalb einer MediaMarkt-Filiale – außerdem ist das Logo häufig deutlich erkennbar im Bild zu sehen. Auch darüber hinaus schreckte „Pastewka“ nicht vor plakativer Produktplatzierung zurück. Obwohl die neuen Folgen nicht mehr im klassischen linearen Fernsehen laufen, sondern bei einem sogenannten „audiovisuellen Mediendienst auf Abruf“, gilt auch dort das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). Da die Amazon Instant Video Germany GmbH ihren Sitz in Bayern hat, ist die BLM für die Aufsicht über die Einhaltung der Werberegeln bei diesem Anbieter zuständig. Ein entsprechender Bescheid sei an Prime Video verschickt worden, doch noch ist die Folge abrufbar. Prime Video kann nun Widerspruch gegen die Entscheidung der BLM einlegen.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
Peter123 am
@Rainer Ich glaube um diese Folge gehts...und jetzt kommt Staffel 9 und die schauen sich Staffel 8 mal an.
vw761 (geb. 1969) am
Das war doch in der 8. Staffel in der GoT-Episode auch schon so. Damals kam kein Aufschrei.
Chan am
Bin immer wieder erstaunt, wie schnell Schleichwerbung solchen Landeszentralen auffällt...
User_929455 (geb. 1978) am
Da ist es natürlich jetzt besser nicht Schleichwerbung sondern aktiv Werbung durch diesen u.a. Beiträge für das Unternehmen zu machen, und damit auch jeder sich noch schnell besagte Folge anschaut.