„Joko gegen Klaas“: ProSieben im Visier der Jugendschützer

KJM-Prüfbericht für das erste Halbjahr 2013 liegt vor

Michael Brandes – 29.07.2013, 14:34 Uhr

Joko und Klaas – Bild: ProSieben/Marcus Höhn
Joko und Klaas

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Prüfbericht für das erste Halbjahr 2013 vorgelegt. Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Sieben davon betreffen den Rundfunkbereich. ProSieben geriet gleich zweimal ins Visier der Kommission.

Die auf ProSieben um 20:15 Uhr ausgestrahlte Doku „Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt“ enthielt nach Ansicht der Jugendschützer mehrere Szenen, die Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren „überfordern oder verunsichern können, weil sie die dargestellten Sexualpraktiken nicht einordnen können“. Zudem wurde die Verbindung von Sex und Alkohol kritisch angemerkt. Die Sendung hätte erst nach 22:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige stellte die KJM im Falle einer um 7:00 Uhr morgens gesendeten Wiederholung von „Joko gegen Klaas – Das Duell um die Welt“ fest. Kritisiert wurden „riskante Aktionen und Mutproben, die problematisches Verhalten hinsichtlich einer Selbstverletzung aufwiesen“. Eine Ausstrahlung der Sendung hätte daher erst nach 20:00 Uhr erfolgen können.

Einen Rüffel gab es auch für VIVA, das die erste Folge der Doku-Soap „Party, Bruder!“ um 16:00 Uhr (statt nach 20:00 Uhr) gesendet hatte. In der Sendung wurden, so die Kommission, „Frauen auf der verbalen Ebene abgewertet und lediglich als Sexualpartnerinnen dargestellt. Die Episode beinhaltet Verhaltens- und Handlungsmuster, die von Kindern unter 12 Jahren nicht eingeordnet werden können.“

Gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen hat auch der Pay-TV-Sender TNT Serie mit der Ausstrahlung des Spielfilm „American History X“ ohne Vorsperre um 20:15 Uhr. Aufgrund der FSK-Freigabe ab 16 Jahren hätte der Film erst ab 22:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige wurde in zwei weiteren Fällen wegen fehlender Vorsperre festgestellt. Betroffen sind der Pay-TV-Kanal MGM aufgrund der Ausstrahlung des Films „Geschändet und geliebt“ im Tagesprogramm sowie Sky, das eine Episode von „SOKO Wien“ erst nach 20:00 Uhr hätte zeigen dürfen.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Was ist denn eine "Vorsperre"? Der Pincode?
    • am via tvforen.de

      SOKO Wien läuft im ZDF doch immer im Vorabendprogramm...? Das muss ja dann eine spezielle Folge gewesen sein, die später lief.

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