„I want a Famous Face“: Jugendschützer siegen vor Gericht

Urteil zur MTV-Doku-Soap über Schönheitsoperationen

Michael Brandes – 12.04.2011

"I want a Famous Face": Jugendschützer siegen vor Gericht – Urteil zur MTV-Doku-Soap über Schönheitsoperationen – Bild: MTV

Im Sommer 2004 sorgte die MTV-Reihe „I Want a Famous Face“ für Gesprächsstoff. In der Doku-Soap wurden junge Erwachsene gezeigt, die sich Schönheitsoperationen unterziehen, um ihren prominenten Vorbildern ähnlich zu sehen.

Gegenstand einer Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof waren nun zwei Folgen der Reihe, die im Juli und August 2004 zwischen 21.30 und 22:30 Uhr ausgestrahlt worden waren. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Sendungen als entwicklungsbeeinträchtigend für Zuschauer unter 18 Jahren eingestuft. Die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ordnete daraufhin eine Sendezeitbeschränkung auf das Nachtprogramm von 23.00 bis 6:00 Uhr an.

„Solche Sendungen verharmlosen häufig die Gesundheitsrisiken von Schönheitsoperationen. Vor allem, wenn sie sich direkt an Jugendliche wenden, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers in einer bestimmten Altersphase zur Identitätsfindung gehört, ist das kritisch zu sehen“, begründet der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung werde angenommen, „wenn Schönheits-OPs als einzige Lösung zur Steigerung des Selbstwertgefühls dargestellt werden“.

Diese Sichtweise wurde nun vor Gericht bestätigt. Beide Folgen seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Die Aussagen der KJM seien im gerichtlichen Verfahren nicht erschüttert worden. Nicht entscheidend war, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zuvor eine der beiden Folgen für das Tagesprogramm geeignet gehalten hatte. Die Sendung sei der FSF in englischsprachiger Originalfassung vorgelegt worden. Aufgrund der nachträglich eingefügten deutschen Untertitel habe es sich aber nicht mehr um die geprüfte Sendung gehandelt. Damit sei die KJM nicht mehr an die Beurteilung durch die FSF gebunden. Mit dem Urteil wurden nun in der Berufungsverhandlung abweichende Urteile des Verwaltungsgerichts München aufgehoben.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    was für eine perverse Medien Welt ...Danke MTV das ihr jetzt Pay Tv seit :-)
    • am via tvforen.de

      Ich habe ansonsten eine sehr kritische Meinung, was Jugendschutz anbelangt. Aber an diesem Fall kann ich das nur begrüßen!
  • am via tvforen.de

    Na klar, der Sender ist verantwortlich und nicht die Eltern...
    • am via tvforen.de

      Der Berg kreißte...
      • am via tvforen.de

        Da wurde ja ausnahmsweise mal was richtig gemacht - nur leider viel zu spät. Von 2004 bis heute sind es ein paar Jahre; in der Zwischenzeit haben jene gefährdeten Jugendlichen halt was anderes gesehen. Auch wenn IWAFF sicher zu dem bedrohlichsten und übelsten gehört, was jemals gelaufen ist ... Nächstes Mal bitte die Gerichtsmühlen beschleunigen

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