Günther Jauch verliert Prozess um Hochzeitsfotos

Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Michael Brandes – 10.09.2008

Günther Jauch hat einen Prozess gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH verloren. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte seine Berufung zu einem Urteil des Landgerichts vom Januar 2008 ab: Grund war die Veröffentlichung eines Hochzeitsfotos in zwei Publikationen der beiden Verlage, in der „Berliner Morgenpost“ sowie im Berliner Lokalteil der „Welt“.

Jauch hatte zwei Klagen über jeweils 130.000 Euro angestrebt – eine Kombination aus Lizenzgebühr und Schmerzensgeld. Die Fotos seien gegen seinen Willen entstanden. Das Gericht konnte allerdings keine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte feststellen. Die Fotos seien aus der „Passantenperspektive“ entstanden, im Hinblick auf seine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit müsse er die Veröffentlichung hinnehmen.

Der Moderator von „Wer wird Millionär?“ und „Stern TV“ muss zusätzlich die Kosten der Berufung tragen. Carsten Erdmann, Chefredakteur der „Berliner Morgenpost“ wertete das Urteil als Beleg für die hohe Bedeutung der Pressefreiheit in Deutschland. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht mehr möglich.

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