„Armes Deutschland“: RTL II fragt „Dürfen die das?“

Experten ordnen Fälle juristisch und psychologisch ein

Glenn Riedmeier
Glenn Riedmeier – 25.09.2019, 16:18 Uhr

"Armes Deutschland": RTL II fragt "Dürfen die das?" – Experten ordnen Fälle juristisch und psychologisch ein – Bild: RTL II

Seit 2016 begleitet RTL II in der Sozialdoku „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“ Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben. Es kommen die Schwächsten der Gesellschaft zu Wort, die trotz Perspektivlosigkeit und struktureller Armut nicht aufgeben wollen. Dabei nehmen sie kein Blatt vor den Mund und stehen immer wieder vor der Frage, ob sich Arbeit in Deutschland überhaupt lohnt – oder ob sie (weiterhin) Hartz IV beziehen sollen. In einem neuen Ableger namens „Armes Deutschland – Dürfen die das?“ lässt RTL II nun erstmals Experten zu Wort kommen, die die Fälle aus juristischer und psychologischer Sicht einordnen sollen.

Vorerst einmalig nehmen am Dienstag, 15. Oktober, um 20:15 Uhr Experten aufsehenerregendsten Fälle von „Armes Deutschland“ unter die Lupe und bewerten sie anhand juristischer, pädagogischer und psychologischer Gesichtspunkten. Dabei fällt die Antwort auf die Fragen von Recht und Gerechtigkeit unterschiedlich aus. Der Armutsforscher Stefan Selke, die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann, Diplom-Psychologin Susann Szyszka und die ehemalige Hartz-IV-Empfängerin Kerstin Gröschel gleichen die gezeigten Fälle mit ihren eigenen Erfahrungen ab und versuchen, Erklärungen zu finden. Sie geben Antworten auf Fragen wie: „Dürfen Hartz-IV-Empfänger ihre Wohnung untervermieten?“ und „Darf das Amt einer Großmutter, die ihre Enkelin großzieht, finanzielle Unterstützung verweigern?“

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