Prosit, „Wie würden Sie entscheiden?“!

Vor 40 Jahren wurde zum ersten Mal die goldene Justitia befragt – von Ralf Döbele

Ralf Döbele
Ralf Döbele – 11.02.2014, 10:00 Uhr

Moderator Gerd Jauch (m.) befragt das Publikum mit Hilfe seiner charmanten Assistentinnen Alice (l.) und Marie-Luise (r.).

Von „Richterin Barbara Salesch“ verurteilt, von „Richter Alexander Hold“ freigesprochen, vor das „Jugendgericht“ geladen, vom „Strafgericht“ in U-Haft genommen, nach dem Kreuzverhör beim „Familiengericht“ genervt, weil man den „Streit um Drei“ schon längst ausgetragen hatte, bis man einfach nur noch schreien wollte: „Verklag mich doch!“ Das deutsche Fernsehpublikum ist im letzten Jahrzehnt geradezu mit Gerichtsshows überflutet worden, ein Trend, der bereits wieder beerdigt wurde. Doch immerhin sind so die Abläufe in deutschen Gerichtssälen den meisten Zuschauern kaum noch fremd – wenn man von einem gewissen Zerrbildfaktor absieht. Ein Vierteljahrhundert zuvor war dies weit weniger der Fall und so betrat der Fernsehjournalist Gerd Jauch am 11. Februar 1974 auch relatives Neuland, als er im ZDF erstmals „Rechtsfälle im Urteil des Bürgers“ vorstellte. „Wie würden Sie entscheiden?“ wurde zu einem Vorreiter aller Gerichtsshows, ein Klassiker, der es bis zur Absetzung im Jahr 2000 auf immerhin 165 Folgen brachte. Grund genug zum 40-jährigen Jubiläum noch einmal mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen und die goldenen Kugeln in die Waagschalen der Justitia rollen zu lassen. Prosit, „Wie würden Sie entscheiden?“!

Gerd Jauch war ZDF-Journalist der ersten Stunde und hatte in den 1960er Jahren auch maßgeblich zum Aufbau der „heute“-Redaktion beigetragen, bevor er schließlich die Leitung des Ressorts Recht und Justiz übernahm und dort „Wie würden Sie entscheiden?“ kreierte. Das Konzept war dabei genial einfach: in 45 Minuten sollten Auszüge aus realen Gerichtsverfahren exemplarisch die aktuelle Rechtslage in den unterschiedlichsten Bereichen des Strafrechts aufzeigen. Während etwa die Fahndungsreihe „Aktenzeichen XY …ungelöst“ den Zuschauern Einblicke in die alltägliche Arbeit der Polizei ermöglichte, sollte „Wie würden Sie entscheiden?“ den gleichen Dienst für das deutsche Rechtssystem erfüllen, die Argumentation und Urteilsfindung deutscher Gerichte nachvollziehbarer machen. Außerdem sollte eine breitere Themenpalette behandelt werden, als dies mit der bereits 1970 gestarteten ZDF-Reihe „Ehen vor Gericht“ möglich war.

Der Untertitel „Rechtsfälle im Urteil des Bürgers“ bezog sich auf das anwesende Studiopublikum, das stets sein eigenes Urteil über den dargestellten Fall abgeben sollte. Dieses Publikum bestand dabei aus geladenen Hörern von verschiedenen Volkshochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihnen präsentierte Gerd Jauch einen Rechtsstreit, der sich genau so zugetragen hatte, lediglich die Namen von Orten und Personen wurden geändert. Ähnlich wie bei „XY“ wurde auch hier der Fall zunächst in einem etwa 15-minütigen Film zusammengefasst, der mitunter bereits den Auftritt späterer Schauspielgrößen bereithielt. Dieser Film wurde dem Studiopublikum via Filmprojektor auf einer in der Deko angebrachten Leinwand projiziert. Nach Ende des Beitrags drehten zwei Aufnahmeleiter die Wand mühevoll von Hand um und gaben den Blick auf Schrifttafeln mit Rechtsgrundsätzen, Fragestellungen und Paragraphen frei. Später konnte die Wand die markante 180-Grad-Drehung dann sogar vollautomatisch absolvieren.

Bild: ZDF/​Sony Music/​Screenshot

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