Vor Gericht steht eine Allgemeinmedizinerin. Ihr neun Jahre alter Sohn war krank, dem Kind ging’s immer schlechter. Der Krankenwagen kam, doch die Ärztin verbot den Sanitätern, trotz Schläfrigkeit und heftigem Durst des Kindes, seinen Blutzucker zu messen. Der Junge kam auf die Intensivstation. Auch dort widersetzte sie sich den Anweisungen der behandelnden Ärzte. Dass ihr Sohn alle Anzeichen einer Diabetes hatte und dem Jungen die nötige Hilfe verwehrt hat, wirft die Anklage der Ärztin vor. Der Junge ist seither ein Pflegefall. (Text: hr-fernsehen)