Staffel 2, Folge 6

  • 10. 10 Tipps zum Thema Baurecht

    Staffel 2, Folge 6 (45 Min.)
    Wer ein Haus bauen will, der braucht vor allem Ausdauer und gute Nerven. Umso schöner, wenn dann endlich Richtfest gefeiert werden kann. Jeder Bauherr hofft, dass damit das Gröbste geschafft ist. Doch was ist, wenn noch vor dem Einzug so viele Baumängel festgestellt werden, dass ein Wohnen dort gar nicht möglich ist? Wer haftet? Und was passiert, wenn dann auch noch der Bauunternehmer Insolvenz anmeldet? Doch nicht nur der Hausbau kann Probleme mit sich bringen. Was zum Beispiel muss man beachten, wenn man ein einfaches Gartenhaus aufstellen möchte? Diese und andere alltägliche Fragen zum Baurecht sind Thema dieser Folge aus der Sendereihe „Recht so!“. Jo Hiller präsentiert die zehn wichtigsten Tipps zu diesem Rechtsthema. Was passiert, wenn ein Haus
    bereits knapp 100 Jahre steht, aber in keinem Bebauungsplan eingetragen ist? Droht in einem solchen Fall der Abriss? Welche Geruchsbelästigung muss man sich aus der Nachbarschaft gefallen lassen? Und wer zahlt, wenn ein Haus nicht wie vereinbart fertiggestellt wird und man deshalb vorübergehend in ein Hotel ziehen muss? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ soll die Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel führen und gibt Antworten auf Fragen zum Baurecht, die man schon immer einmal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.10.2013NDR

Cast & Crew

Sendetermine

Fr 20.01.2017
10:15–11:00
10:15–
So 15.01.2017
14:00–14:45
14:00–
Sa 02.11.2013
13:30–14:15
13:30–
Mi 30.10.2013
06:35–07:20
06:35–
Mo 28.10.2013
21:00–21:45
21:00–
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