Staffel 1, Folge 1–4

Staffel 1 von „Recht so!“ startete am 27.05.2013 im NDR.
  • Staffel 1, Folge 1 (45 Min.)
    Küssen am Steuer ist verboten. Stimmt das wirklich und was heißt das genau? Und wieso ist mit dem Handy telefonieren am Steuer nicht erlaubt, ein Diktiergerät zu benutzen aber schon? Diese und viele andere alltägliche Fragen aus dem Verkehrsrecht sind Thema der ersten Folge der neuen Sendereihe „Recht so!“ im NDR Fernsehen. Jo Hiller präsentiert in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die NDR Zuschauerinnen und Zuschauer können vorher online wählen, welche dieser Fragen sie am meisten interessiert.
    In der ersten Folge dreht sich alles um das Recht im Straßenverkehr. Stimmt es, dass der Autofahrer, der von hinten auf das Fahrzeug vor ihm auffährt, immer Schuld hat? Welche Medikamente machen einen Verkehrsteilnehmer fahruntüchtig? Darf man eine Parklücke freihalten? Kann man Drängler und Fahrzeugführer, die die Lichthupe betätigen, wegen Nötigung anzeigen? Und: Wie steht es mit der Rücksichtnahme im Verkehr und die Sicherheit am Steuer? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 27.05.2013NDR
  • Staffel 1, Folge 2 (45 Min.)
    Urlaub ist eigentlich die schönste Zeit des Jahres, aber sie kann auch schnell zum Albtraum werden. Man bucht eine Kreuzfahrt nach Norwegen und das Schiff legt in Schottland an. Oder man muss drei Wochen lang in einem Hotelbett schlafen, das zu kurz ist. Wie man sich vor solchen Pannen schützen und was man im Schadenfall tun kann, ist das Thema dieser Folge „Recht so!“. In dieser neuen Sendereihe präsentiert Jo Hiller in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die NDR Zuschauerinnen und Zuschauer können vorher online wählen, welche dieser Fragen sie am meisten interessieren. Diesmal dreht sich alles um das Reiserecht. Wer haftet bei Zugverspätung oder Gepäckverlust? Was tun, wenn einem das Hotelessen auf den Magen schlägt? Wie schützt man sich vor der Time-Sharing-Mafia und mit welchen Tricks beschönigen die Reiseveranstalter die Urlaubsziele? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 03.06.2013NDR
  • Staffel 1, Folge 3 (45 Min.)
    Die Kinder erben die Schulden ihrer Eltern, man streitet sich mit seinen Geschwistern um das Elternhaus, oder der Erblasser will im Testament alle Kinder gleich behandeln. Schon manche Familie ist an diesen Fragen zerbrochen. Was man im Erbfall tun kann und wer am Ende was bekommt, ist Thema der dritten Folge der neuen Sendereihe „Recht so!“. Darin präsentiert Jo Hiller in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten.
    In dieser Folge dreht sich alles um das Thema Erbrecht. Wie verfasst man ein Testament richtig? Wie kann man ein Erbe ausschlagen, oder wie schützt man sich vor Erbschleicherei? Wenn es ums Erben geht, geht es oft auch um die Existenz. Moderator Jo Hiller klärt auf, wie man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt echte Fälle, macht sich bei Experten schlau und gibt viele nützliche Rechtstipps für Familien. Die Sendung „Recht so!“ führt die Zuschauer durch den Paragrafendschungel. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 10.06.2013NDR
  • Staffel 1, Folge 4 (45 Min.)
    Wer gerade eine große Operation hinter sich gebracht hat, will sich nicht streiten. Doch was ist, wenn die neu eingesetzte Hüftprothese nicht sitzt, wenn der Zahnarzt statt der geplanten zwei insgesamt acht Zähne gezogen hat, wenn man durch irrtümliche Diagnosen falsch behandelt worden ist? Wer haftet in diesen Fällen und wie kommt man dann zu seinem Recht? Medizinrecht ist das Thema in dieser Folge der neuen Sendereihe „Recht so!“ im NDR Fernsehen. Darin präsentiert Jo Hiller in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Muss man Schadenersatz an den Arzt zahlen, wenn man zum geplanten Termin nicht erscheint? Wen kann man haftbar machen, wenn man sich mit Krankenhauskeimen infiziert hat oder wenn der Apotheker ein Medikament mit falscher Dosierung verkauft? Können Angehörige auf eine Obduktion bestehen, um die Todesursache eines Patienten herauszufinden? Moderator Jo Hiller klärt auf, welche Rechte Patienten haben, wie man sein Recht einfordern kann und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau und gibt nützliche Rechtstipps. Die Sendung „Recht so!“ klärt Fragen, auf die man schon immer einmal eine Antwort haben wollte. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 17.06.2013NDR

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