Staffel 1, Folge 4

  • 4. 10 Tipps zum Thema Medizinrecht

    Staffel 1, Folge 4 (45 Min.)
    Wer gerade eine große Operation hinter sich gebracht hat, will sich nicht streiten. Doch was ist, wenn die neu eingesetzte Hüftprothese nicht sitzt, wenn der Zahnarzt statt der geplanten zwei insgesamt acht Zähne gezogen hat, wenn man durch irrtümliche Diagnosen falsch behandelt worden ist? Wer haftet in diesen Fällen und wie kommt man dann zu seinem Recht? Medizinrecht ist das Thema in dieser Folge der neuen Sendereihe „Recht so!“ im NDR Fernsehen. Darin präsentiert Jo Hiller in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Muss man Schadenersatz an den Arzt zahlen, wenn man zum
    geplanten Termin nicht erscheint? Wen kann man haftbar machen, wenn man sich mit Krankenhauskeimen infiziert hat oder wenn der Apotheker ein Medikament mit falscher Dosierung verkauft? Können Angehörige auf eine Obduktion bestehen, um die Todesursache eines Patienten herauszufinden? Moderator Jo Hiller klärt auf, welche Rechte Patienten haben, wie man sein Recht einfordern kann und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau und gibt nützliche Rechtstipps. Die Sendung „Recht so!“ klärt Fragen, auf die man schon immer einmal eine Antwort haben wollte. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 17.06.2013NDR

Cast & Crew

Sendetermine

Mo 13.04.2015
13:00–13:45
13:00–
So 12.04.2015
14:00–14:45
14:00–
Mi 19.06.2013
06:35–07:20
06:35–
Mo 17.06.2013
21:00–21:45
21:00–
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