Staffel 2, Folge 5

  • 9. 10 Tipps zum Thema Internet und Social Media

    Staffel 2, Folge 5 (45 Min.)
    Warum soll man sich nach Feierabend noch ins Gewühl in den Geschäften der Innenstädte stürzen, man kann doch vom heimischen Sofa aus bequem im Internet shoppen. Doch was ist, wenn man statt der erwarteten Spiele-Konsole nur die dazugehörige Verpackung zugeschickt bekommt? Und nicht nur beim Einkauf im Netz lauern Fallen. Was sollte man tun, wenn man Post von einem Abmahnanwalt bekommt, inklusive Zahlungsaufforderung? Und das nur, weil man in einem Forum ein Foto gepostet hat. Diese und andere alltägliche Fragen aus dem Internetrecht sind Thema dieser Folge der Sendereihe „Recht so!“, in der Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps präsentiert. Kann man zum Beispiel beim Autoverkauf nachträglich zur Kasse gebeten werden, weil der Vertrag, den man dazu
    von einem Händlerportal heruntergeladen hat, fehlerhaft formuliert ist? Haften Eltern für ihre Kinder, wenn sie sich – entgegen allen Abmachungen – heimlich Musik aus dem Netz ziehen? Und wie findet man heraus, ob Hotelbewertungen im Internet auch tatsächlich stimmen oder doch nur gut getarnte Werbeslogans der Hotelbesitzer sind? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern.
    Er zeigt wahre Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag im Internet und Social Media helfen. Die Sendung „Recht so!“ führt durch den Paragrafen-Dschungel und gibt Antworten auf Fragen, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 21.10.2013NDR

Cast & Crew

Sendetermine

Fr 27.05.2016
10:15–11:00
10:15–
So 22.05.2016
14:00–14:45
14:00–
Sa 26.10.2013
14:00–14:45
14:00–
Mi 23.10.2013
06:35–07:20
06:35–
Mo 21.10.2013
21:00–21:45
21:00–
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