Recht so! Staffel 2, Folge 4: 10 Tipps zum Thema Kaufen und Verträge
Staffel 2, Folge 4
8. 10 Tipps zum Thema Kaufen und Verträge
Staffel 2, Folge 4 (45 Min.)
Der Gebrauchtwagen scheint ein Topangebot zu sein, er ist gerade einmal drei Jahre alt und hat nur 12.000 Kilometer auf dem Tacho. Und er ist zu einem echten Schnäppchenpreis zu haben. Doch was ist, wenn man im Nachhinein erfährt, dass es sich bei dem „Schnäppchen“ um einen Unfallwagen handelt, der Verkäufer das aber verschwiegen hat? Kann man dann als Käufer vom Kauf zurücktreten? Und was kann man tun, wenn man Möbel im Internet bestellt, dann aber nach dem Aufstellen merkt, dass sie doch nicht so toll sind wie erwartet? Gilt in diesem Fall: Möbel zurück, Geld zurück? In dieser Folge „Recht so!“ gibt Jo Hiller die zehn wichtigsten Tipps zum Thema Kaufrecht und Verträge. Was ist,
wenn man zur Hochzeit einen Fotografen bestellt, der stattdessen seine Praktikantin schickt, die nicht ein brauchbares Foto macht? Aber auch wenn der bestellte Handwerker kommt, kann es Ärger geben. Dann z. B., wenn er doppelt so viel Geld verlangt wie vorab vereinbart. Muss der Kunde das bezahlen? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt echte Fälle, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt zahlreiche Tipps, die durch den Alltag helfen. Die Sendung „Recht so!“ soll Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Paragrafen-Dschungel führen und Antworten auf Fragen geben, die man schon immer mal wissen wollte! (Text: NDR)