ZAK untersagt Sport1 erneut Glücksspiel-Werbung

Auch kabel eins im Visier der Medienhüter

Michael Brandes – 20.12.2011, 17:00 Uhr

ZAK untersagt Sport1 erneut Glücksspiel-Werbung – Auch kabel eins im Visier der Medienhüter – Bild: Sport1

Der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag sorgt für Dauerzoff zwischen dem Sender Sport1 und der Medienaufsicht. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in Berlin erneut mehrere Fälle unerlaubter Werbung für öffentliches Glücksspiel festgestellt. Auch kabel eins ist betroffen.

Bei Sport1 beanstandete die ZAK die Ausstrahlung eines Werbespots für ‚sportingbet.com‘ am 16. Oktober 2011 und untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen einschließlich Sponsorhinweisen für den Wettanbieter. Bereits im August hatte die ZAK Werbung für ‚bet-at-home.com‘ bei Sport1 beanstandet und im Oktober jegliche Werbung für diesen Anbieter untersagt (fernsehserien.de berichtete).

Bei kabel eins beanstandete die ZAK die Ausstrahlung mehrerer Spots für ‚digibet.com‘, ‚wetten.de‘ sowie für ‚Tipico Sportwetten‘ in verschiedenen Werbeblöcken am 15. bzw. 29. September 2011.

Der Grund für den Dauerkonflikt sind unterschiedliche Auffassungen zum Thema Glücksspielwerbung. Im Oktober hatte auch der Pay-TV-Sender Sky für seine ‚Tipico‘-Werbespots eine Beanstandung kassiert. Die Sender berufen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, derzufolge der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Das sehen die Medienhüter allerdings anders. Ihnen zufolge haben die EuGH-Urteile keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, hätten diese Auffassung bestätigt.

„Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen“, kündigte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs an. Am 15. Dezember 2011 haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Fassung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Länderparlamente am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll. Werbung für öffentliches Glücksspiel soll demnach im Fernsehen weiter verboten bleiben, allerdings sind für die Zukunft einige Ausnahmen und Lockerungen vorgesehen.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Na toll, aber wenn ich alle 5 Minuten im Radio anhören muss: "diesen Samstag wieder 12 Millionen im Jackpot!" ist das in Ordung? Protektionismus pur, mehr nicht - shice verfilzter Vetternstaat!

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