Medienaufsicht untersagt Sport1 Glücksspielwerbung

Auch Pay-TV-Sender Sky im Fokus der ZAK-Kommission

Michael Brandes – 19.10.2011, 09:21 Uhr

Medienaufsicht untersagt Sport1 Glücksspielwerbung – Auch Pay-TV-Sender Sky im Fokus der ZAK-Kommission – Bild: Sport1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für einen Sportwettenanbieter untersagt. Trotz einer bereits im August erfolgten Beanstandung (fernsehserien.de berichtete) hatte der Sender weiterhin für ‚bet-at-home.com‘ geworben.

Die für die Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter zuständige Kommission verweist auf den Glücksspielstaatsvertrag, demzufolge Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verboten ist. Gegen die Beanstandung durch die ZAK vom 9. August hat Sport1 inzwischen geklagt, das Verfahren ist allerdings noch anhängig. In einem Prüfungszeitraum vom 19. August bis 2. September soll der Sender nach ZAK-Angaben weiterhin zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter ausgestrahlt haben. Die heute beschlossene Untersagung umfasst laut ZAK „alle Werbeformen, insbesondere Spotwerbung, Dauerwerbesendungen und Teleshopping sowie Sponsorhinweise, wenn sie so gestaltet sind, dass sie zur Teilnahme am Glücksspiel anregen und insofern werblichen Charakter haben.“

Eine Beanstandung hat unterdessen der Pay-TV-Sender Sky kassiert. In seiner Bundesliga-Sendung vom 7. August soll Sky für den Sportwettenanbieter Tipico geworben haben. Beide Sender berufen sich auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung, derzufolge der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Das sehen die Medienhüter allerdings anders. Ihnen zufolge haben die EuGH-Urteile keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot. Der Glücksspielstaatsvertrag sei daher weiterhin gültig, zumal diese Auffassung bereits von verschiedenen deutschen Gerichten, darunter das Bundesverwaltungsgericht, gestützt worden sei.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Deutschland scheißt auf die eropäischen Rechte, so lange es damit Geld verdienen kann und Konkurrenz zur staatlichen.Lotterie unterdrücken kann.

    Hoffendlich zieht der EuGH Deutschland die Hammelbeine lang und verpaß dem staatlichen Monopol eine so hohe Strafe, daß den Verantwortlichen die Augen auf Jahrzehnte tränen.

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