ZAK beanstandet Sat.1-Glücksspielwerbung
Weiter Zoff um TV-Spots privater Wettanbieter
Michael Brandes – 17.01.2012, 17:21 Uhr

Zum wiederholten Mal hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) Fälle von unerlaubter TV-Werbung für öffentliches Glücksspiel beanstandet. Dieses Mal betrifft es das Sat.1-Programm.
Der Privatsender hat im September und Oktober 2011 mehrere Werbespots der Anbieter ‚Tipico‘ und ‚wetten.de‘ ausgestrahlt, unter anderem im Rahmen seiner Champions-League-Übertragungen. Zuvor war bereits kabel eins aus dem gleichen Grund ins Visier der Medienhüter geraten (fernsehserien.de berichtete).
Die Auslegung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags sorgt bereits seit Monaten für einen Dauerkonflikt zwischen der Medienaufsicht und den TV-Sendern Sky und Sport1. Die Sender berufen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, derzufolge der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Nach Ansicht der Medienhüter haben die EuGH-Urteile allerdings keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot.
Im Dezember 2011 haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Fassung beschlossen, die am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll. Werbung für öffentliches Glücksspiel soll demnach im Fernsehen weiter verboten bleiben, allerdings sind für die Zukunft einige Ausnahmen und Lockerungen vorgesehen.
Bis dahin (und darüber hinaus) lässt der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs nicht locker: „Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort.“