In Karlsruhe hat heute das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten klagten damit erfolgreich gegen die Festlegung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008. Während jener Festlegung waren die Ministerpräsidenten der Länder erstmals unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geblieben – genauer gesagt um 28 Cent. Die Politiker begründeten dies mit der schlechteren wirtschaftlichen Lage und der hohen Arbeitslosenzahl in der Bundesrepublik. Daraufhin waren die Gebühren für den neuen Zeitraum lediglich um 88 Cent erhöht worden.
Dieser Eingriff wurde nun von den Karlsruher Richtern als Verletzung der Rundfunkfreiheit gewertet. Zwar seien Abweichungen von der Empfehlung der KEF durchaus zulässig, allerdings müssten die Begründungen jener Abweichungen nachvollziehbar sein. Dies sei laut Hans-Jürgen Papier, Präsident des Verfassungsgerichts, in diesem Fall nicht gewährleistet gewesen. Mit anderen Worten: Es muss also bewiesen werden, dass die Erhöhung zu einer unangemessenen Belastung der Gebührenzahler führen würde. Dieser Beweislast sind die Ministerpräsidenten der Länder allerdings nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. So seien die Begründungen „nicht hinreichend nachvollziehbar“ gewesen oder man sei gar „von offensichtlich falschen Annahmen“ ausgegangen.
Auf Basis des Urteils haben die Anstalten nun sogar Anrecht auf einen Ausgleich für die durch die Festlegung entstandenen Ausfälle – rund 440 Millionen Euro. Dennoch soll es laut ZDF-Intendant Markus Schächter keine rückwirkende Erhöhrung der Rundfunkgebühr für den momentanten Zeitraum geben. Der monatlich von der GEZ eingezogene Betrag von 17,03 Euro bleibt also bis auf weiteres unverändert. Es sei den Klägern stattdessen um das Prinzip einer eindeutigen Rechtsgrundlage bezüglich des Gebührenverfahrens gegangen. Allerdings darf wohl damit gerechnet werden, dass der Ausgleich in eine erneute Gebührenerhöhung eingearbeitet wird, wenn der momentane Zeitraum abläuft. Die neue Gebührenperiode beginnt am 1. Januar 2009.
Habe ich leider nicht gesehen, hatte aber gestern die Meldung der Süddeutschen gelesen, die da an dieser Entscheidung und dem ganzen System kein wirklich gutes Haar gelassen hatte.
Wenn die Richter Mut gehabt hätten, wäre das Urteil ganz anders ausgefallen, dessen bin ich sicher.
Ich hoffe, dass einer der Ministerpräsidenten den Mut hat, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen zum 31.12.2008. Ist ja möglich. Wenn einer dem neuen Staatsvertrag dann nicht zustimmt, ist es nix mit Gebührenerhöhung, da dies einem Ende von ARD oder ZDF gleich käme.
Ich frage mich allerdings, woher die sich immer beziehen mit Grundgesetz, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist darin nicht erwähnt, zumindest nicht im Artikel 5, der gern immer wieder hierfür herangezogen wird.
Es gab ja auch ein Urteil des BVerfG von 1987, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Dass es auch anders geht, zeigt die Schweiz. Zwar muss man dort auch Gebühren zahlen, allerdings wurde bereits 1991 per Volksentscheid (!) die öffentlich-rechtliche SRG in einen gemeinnützigen Verein gem. Schweizer Zivilgesetzbuch umgewandelt. Die Betonung liegt auf gemeinnützig. Wär doch auch Vorbild für uns :)
Das tolle an dem Urteil ist, dass es von Gebührenzahlern bezahlt wird, damit man diesen nun noch mehr Geld aus der Tasche ziehen kann. Wer da noch zahlt tut mir leid oder hat es selber schuld.
Timmy schrieb: > > Das tolle an dem Urteil ist, dass es von Gebührenzahlern > bezahlt wird, damit man diesen nun noch mehr Geld aus der > Tasche ziehen kann. Wer da noch zahlt tut mir leid oder hat > es selber schuld.
Das Urteil besagt nur das die Länder nicht unbegründet von der KEF-Empfehlung abweichen dürfen. Es ist kein Freibrief für unbegrenzte Erhöhungen.
Super, da haben wir ja heute einen regelrechten Terror. Höre ja Tagsüber NDR2 und kann schon garnicht mehr mitzählen wie oft diese Nachricht nun gekommen ist. Sicher sitzen die schon wieder zusammen und rechnen durch wie hoch die nächste Erhöhung ausfallen muß.
Oh Gott, hoffentlich wird dem Forum jetzt nicht eine Klage angehängt, weil man über die gottgleiche, unberührbare GEZ berichtet. *zitter* Wahrscheinlich sind auch jegliche öffentlichen Diskussionen um Gebührenerhöhungen bald verboten. Und in orwellschen Dimensionen darf man dann nur noch von 'ach-so-freudenspendender-Belustigungsbeigabe' sprechen, oder so.