Schauspielerin Gabrielle Union verklagt ihren Sender BET

Episodenaufstockung der vierten Staffel soll Vertragsbruch enthalten

Bernd Krannich
Bernd Krannich – 12.10.2016, 17:17 Uhr

Gabrielle Union in „Being Mary Jane“ – Bild: BET
Gabrielle Union in „Being Mary Jane“

Die Aufstockung der vierten Staffel der Serie „Being Mary Jane“ um zehn weitere Folgen wird nun zum Gerichtsfall. Hauptdarstellerin Gabrielle Union sieht darin den Versuch, ihren Vertrag künstlich aufzublähen und gleichzeitig an den Produktionskosten zu sparen. Diesen Fakten wird jeder zwar jeder Branchenkenner zustimmen, die gerichtlich zu klärende Frage wird allerdings sein, ob Sender BET und Produktionsstudio Breakdown Productions mit dem Vorgang Unions Vertrag gebrochen hat.

Mit jeder Staffel steigen in den USA die Gehälter der wichtigsten Beteiligten einer Serie, insbesondere Produzenten und Hauptdarsteller. So ist es für einen Sender wie im vorliegenden Fall günstiger, 20 Folgen unter dem Banner einer vierten Staffel zu produzieren, statt zehn Folgen unter Staffel vier und zehn Folgen unter Staffel fünft. In diesem Fall hat Schauspielerin Union laut Klageschrift für Episoden der vierten Staffel ein Gehalt von 150.000 US-Dollar festgeschrieben, in Staffel fünf aber 165.000.

Dazu kommt natürlich, dass Union für eine gewisse Anzahl an Staffel unter Vertrag ist und durch das jetzige Vorgehen länger als erwartet unter Vertrag steht beziehungsweise nicht die Möglichkeit hat, einen ausgelaufenen Vertrag neu zu verhandeln und entsprechend eine Gehaltserhöhung zu erhalten.

Knackpunkt ist, dass in Unions Vertrag steht, pro Staffel bei „Being Mary Jane“ für mindestens zehn Folgen aber maximal 26 zu drehen – das sei laut THR eine Standard-Klausel bei BET. Danach wird es kompliziert.

Einerseits gab es nach der Darstellung von Union eine Nebenabsprache im Zuge des Vertragsabschlusses. Union wollte sich wegen ihrer Filmkarriere nur auf maximal 13 Folgen pro Jahr einlassen, was ihr mündlich zugesagt worden war.

Ein weiterer Punkt, bei dem die Darstellerin einen Vertragsbruch sieht, ergibt sich aus Nachverhandlungen. Denn BET hat dann für die erste Staffel nur acht Folgen bestellt, dafür dann aber bei der zweiten zwölf. Das führte zu einer Vertragsergänzung, derzufolge Union pro Staffel für mindestens 13 Folgen bezahlt würde – egal, wieviele Episoden BET nun bestellen würde. Daneben wurde sie bei der Serie zum Executive Producer und ließ sich in den Vertrag schreiben, dass bei den Dreharbeiten immer ein Executive Producer in direkten Diensten des Senders am Set sein muss (um Streitfälle mit der notwendigen Autorität klären zu können). Allerdings verließ der abgestellte Produzent seinen Job beim Sender nach zwei Staffeln, wurde aber in Staffel drei weiter „verwendet“, um diese Vertragsklausel zu erfüllen.

Dazu kommt eine Veränderung auf dem Showrunner-Posten, so dass Union erst kurzfristig vor dem jetzigen Drehbeginn der 20 Episoden davon unterrichtet worden war, dass alle als eine einzelne Staffel „abgerechnet“ würden (zumal nach zehn Folgen auch eine Produktionspause eingeplant war).

Union klagt nun auf eine Schadensregulierung in Höhe von mindestens 1 Millionen US-Dollar sowie die gerichtliche Anordnung, die mündliche Absprache von maximal 13 Folgen pro Staffel auch schriftlich in dem Vertrag zu fixieren.

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