RTL unterliegt bei Arztpraxis-Streit

Heimliche Aufnahmen waren nicht gerechtfertigt

Ralf Döbele
Ralf Döbele – 02.09.2009

RTL unterliegt bei Arztpraxis-Streit – Heimliche Aufnahmen waren nicht gerechtfertigt

RTL hat eine Niederlage in dem Rechtsstreit um heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis einstecken müssen. Der Kläger, ein Düsseldorfer Arzt, hatte im Juli nach der Ausstrahlung des entsprechenden Beitrags in der RTL-Sendung „Extra“ eine einstweilige Verfügung beantragt. Die war umgehend verhängt worden (fernsehserien.de berichtete).

Das Düsseldorfer Landgericht hat nun in einer Einzelfallentscheidung geurteilt und die einstweilige Verfügung bestätigt. Die mit versteckter Kamera in der Praxis gedrehten Szenen würden laut Gericht in die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Arztes eingreifen. Die Rechte an Bild und Wort liegen demnach beim Arzt selbst, dessen Einverständnis der Sender vor den Aufnahmen nicht einholte.

RTL hatte sich beim Widerspruch gegen die Verfügung auf die Pressefreiheit berufen. Dennoch sei laut Gericht die Heimlichkeit der Berichterstattung nicht gerechtfertigt gewesen. Dem Sender hätten noch andere Möglichkeiten zur journalistischen Darstellung des Themas zur Verfügung gestanden.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    man müsste mal bei rtl filmen!!! überall dort!!!

    pressefreiheit natürlich!!!! nicht war!!!!?!!!!


    verschlossene türen??? bei rtl????? nööö, gibbet nich!!!!! X-X
    • am via tvforen.de

      Bravo! Frage mich sowieso wie es manche Szenen ins Fernsehen schaffen. Da werden Leute bloß gestellt, da kann ich mir teilweise nicht vorstellen daß die eine Einverständnis zur Ausstrahlung gegeben haben. Frage mich schon lange wie sowas rechtens sein kann!

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