Neuer Rundfunkstaatsvertrag begrenzt Online-Auftritte
Dreistufen-Test für Internet- Angebote von ARD und ZDF
Michael Brandes – 24.10.2008

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in Dresden die geplanten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages beschlossen. Neu geregelt werden vor allem die umstrittenen Online-Angebote von ARD und ZDF. Mit der Neufassung sollen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden.
Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem Dreistufen-Test daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie teuer sie sind. Für die Prüfung zuständig sind die Rundfunk- und Fernsehräte der Sender.
Streitpunkt zwischen den beiden Sendern auf der einen Seite sowie Privatsendern und Zeitungsverlegern auf der anderen Seite war vor allem die Frage, in welcher Form ARD und ZDF in ihren Online-Auftritten Nachrichten verbreiten dürfen und damit in publizistische Konkurrenz treten. „Für die Entwicklung im Internet werden uns enge Grenzen gesetzt. Aber es zeichnet sich ein Handlungsrahmen für die nächsten Jahre ab“, kommentierte ZDF-Intendant Schächter. Das breite Lob der Verleger für den neuen Rundfunkstaatsvertrag zeige allerdings, so Schächter, dass sich deren Lobbyisten in vielen Punkten durchsetzen konnten.
Die Zeitschriftenverleger begrüßen die gesetzlichen Schranken, wichtige Forderungen des VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) seien berücksichtigt worden. „Presseähnliche Angebote“ seien nur sendungsbezogen zulässig, so bleibe das Modell „einer staatlich finanzierten Online-Presse“ untersagt. Auch die Einführung eines Dreistufen-Tests wird begrüßt, kritisch betrachtet wird dabei allerdings, dass „letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der Senderangebote entscheiden“. Die Einbeziehung neutraler Sachverständiger sei zwar vorgesehen, unklar bleibe aber bislang, wie diese berufen werden.