Neue Gewinnspielsatzung soll TV-Abzocke verhindern

Landesmedienanstalten legen Entwurf vor

Michael Brandes – 07.10.2008

Neue Gewinnspielsatzung soll TV-Abzocke verhindern – Landesmedienanstalten legen Entwurf vor

Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen, mit der Verbraucher künftig besser geschützt werden sollen, beispielsweise vor den Abzocker-Methoden in Call-In-Shows. Schon im Juli wurden erste Einzelheiten zu den geplanten Neuregelungen bekannt, die Sendern wie 9live wesentliche Elemente ihrer Geschäftsgrundlage entziehen könnten (fernsehserien.de berichtete).

Nun hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten die Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio vorgestellt. Bei Verstößen drohen den TV- und Radioveranstaltern zukünftig Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. „Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein“, so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.

Besseren Schutz sollen vor allem Kinder und Jugendliche erhalten. Sie dürfen zukünftig in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Minderjährige richten, sollen ganz untersagt werden. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechnung gestellt werden. Eine generelle Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln soll für mehr Transparenz sorgen. Ebenso soll eine übermäßige Mehrfachteilnahme der Mitspieler unter anderem durch Kostenbegrenzung verhindert werden. Eingeführt wird außerdem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

TV- und Radioveranstalter sowie deren Verbände können zu diesem Entwurf in den kommenden Wochen noch Stellung beziehen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll der Entwurf dann abschließend beraten und verabschiedet werden.

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