Das Bundeskartellamt hat wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die von ARD und ZDF geplante Video-on-Demand-Plattform „Germany’s Gold“. Das hat die Behörde laut einer Pressemitteilung den beteiligten Sendern und Unternehmen jetzt nach vorläufiger Prüfung mitgeteilt.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, äußert sich zu den Bedenken wie folgt: „ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-on-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand.“
Darüber hinaus sei es bereits eine „erhebliche Wettbewerbsverfälschung“, dass die geplanten Inhalte der Online-Videothek gebührenfinanziert sind, da dies die private Konkurrenz benachteilige. Ein Problem sei auch, wenn konkurrierende Anbieter im Internet keinen Zugang zu den Videos der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bekämen, falls diese sie exklusiv auf ihrer geplanten Plattform vermarkten wollten. Kartellrechtlich nicht von Bedeutung sei hingegen die Grundsatzfrage, ob für Inhalte, die bereits durch Gebühren finanziert wurden, noch einmal ein Entgelt verlangt werden darf.
Die Plattform mit dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ soll Sendungen aus 60 Jahren Fernsehgeschichte zum kostenpflichtigen Download umfassen. Zu den 17 Gesellschaftern der vor knapp einem Jahr gegründeten Gesellschaft zählen neben den kommerziellen Tochterfirmen von ARD und ZDF auch Produktionsfirmen wie Bavaria, Studio Hamburg und Ziegler Film (fernsehserien.de berichtete). Die Plattform soll auch weiteren Interessenten offen stehen, zum Beispiel den Privatsendern. Der ursprünglich bereits für 2012 geplante Start des Angebots musste allerdings schon mehrmals verschoben werden. Kritik an den Plänen kam insbesondere vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT).
Laut Bundeskartellamt hätten die beteiligten Unternehmen ihre Bereitschaft zu Nachbesserungen ihrer Pläne zugesagt. Die Bedenken könnten ausgeräumt werden, wenn „das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben und man das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde“.