Hollywood im Kampf gegen das digitale Zeitalter
Über Copyright und Technologie
Anastasia Korablev – 06.08.2008
Als in den siebziger Jahren der Videorecorder auf den Markt kam, geriet die Medienindustrie in Panik, verklagte die Gerätehersteller und landete mit dem sogenannten „Betamax-Urteil“, bei dem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Aufzeichnung von Fernsehsendungen zu privaten Zwecken für verfassungsgemäß erklärte, schnell wieder auf den Boden der Tatsachen. Mit der analogen Aufzeichnung musste sie sich danach (mehr oder weniger) abfinden, doch im digitalen Zeitalter sieht sie sich ungleich größeren Gefahren ausgesetzt.
So zum Beispiel von der Idee einer „Remote Storage“, einer Speichervorrichtung für Sendungen direkt im Netz, die 2006 von einem amerikanischen Kabelnetzanbieter eingeführt wurde. Auch diesmal zogen die Großen der Branche direkt vor’s Gericht: Twentieth Century Fox, Universal City Studios, Paramount Pictures, Disney, die Time-Warner-Tochter CNN und NBC sahen eine Verletzung ihres Copyrights. Und sie hatten zunächst Erfolg, denn die erste Instanz entschied zu ihren Gunsten.
Doch ein US-Berufungsgericht hat in der nächst höheren Instanz die Klage jetzt abgewiesen und dem US-Kabelfernsehanbieter Cablevision (Long Island) grünes Licht für einen zentralen Aufzeichnungsdienst von Fernsehsendungen übers Internet gegeben.
Und so soll es funktionieren: Jeder einzelne Zuschauer, der den Dienst von Cablevision nutzt, kann seine Serien, Sendungen und Filme zur Aufnahme programmieren, aufzeichnen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ansehen. Nur braucht er sich dafür (im Vergleich zu dem in den USA populären „TiVo“-Dienst) keinen eigenen Festplattenrecorder zuhause hinzustellen, er nutzt den von Cablevision.
Tom Rutledge von Cablevision sprach von einem „gewaltigen Sieg für die Verbraucher“. Die Motion Picture Association of America (MPAA) und viele anderen wollen das Urteil zunächst genauer prüfen.