„Erwachsen auf Probe“: Gerichtsentscheid naht

Verwaltungsgericht kann morgigen Ausstrahlungstermin stoppen

Michael Brandes – 02.06.2009

"Erwachsen auf Probe": Gerichtsentscheid naht – Verwaltungsgericht kann morgigen Ausstrahlungstermin stoppen

Ob die neue RTL-Reihe „Erwachsen auf Probe“ wie geplant ab morgen (3.6., 20:15 Uhr) gesendet werden darf, wird sich kurzfristig vor Gericht entscheiden. Das deutsche Familiennetzwerk, ein Verbund aus knapp 100 bundesweiten Organisationen, hat beim Kölner Verwaltungsgericht einen Erlass auf einstweilige Anordnung beantragt. Das Gericht will seine Entscheidung am Mittwochvormittag bekannt geben.

Das deutsche Familiennetzwerk will mit dem Antrag die Ausstrahlung der umstrittenen Doku-Soap verhindern, da „gravierende Menschenwürdeverletzungen“ befürchtet werden. Dem Zuschauer werde suggeriert, dass die „Vermietung von Kindern normal“ geworden sei. Zudem könnten „schwangere Mädchen im Teenageralter“ durch die Vorführung überforderter Teenie-Pärchen, „ermuntert und geradezu aufgefordert werden, die Schwangerschaft abzubrechen oder ihr Kind abzutreiben“.

Eine breite Front von Politikern, Medienwächtern und vielen namhaften Organisation und Verbänden (u.a. Deutscher Kinderschutzbund, Pro Familia, SOS-Kinderdörfer) übt seit Wochen scharfe Kritik am RTL-Format, insbesondere wegen des vom Sender angekündigten Vorhabens, Babies und Kleinkinder über einen Zeitraum von mehreren Tagen an zum Teil verhaltensauffällige Teenager zu verleihen (fernsehserien.de berichtete).

RTL weist weiterhin alle Vorwürfe „entschieden zurück“, ist in der Außendarstellung inzwischen aber mächtig zurück gerudert. So ist der Kölner Sender inzwischen zu der Ansicht gekommen, die Anschuldigen würden auf eine eigene missverständliche Formulierung beruhen: „Wir haben vollstes Verständnis für die Sorge – die aufgrund der misszuverstehenden RTL-Pressemitteilung entstanden ist -, dass Kinder mehrere Tage der Obhut ihrer Eltern entrissen werden. Doch diese Sorge können wir zu 100 Prozent entkräften, dies war nicht der Fall.“

Sollte das Gericht keinerlei Einwände gegen den morgigen Ausstrahlungstermin haben, wird sich als nächstes die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten unmittelbar am Tag nach der Sendung mit dem Format beschäftigen.

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