ARD löscht über 100.000 Dokumente aus Online-Angebot

Vorsitzender Peter Boudgoust bestreitet Internet-Expansion

Michael Brandes – 21.04.2010

ARD löscht über 100.000 Dokumente aus Online-Angebot – Vorsitzender Peter Boudgoust bestreitet Internet-Expansion – Bild: ARD Mediathek (Screenshot)

Im Vorgriff auf den Abschluss der Dreistufentests im Sommer haben die ARD-Intendanten die Löschung umfangreicher Inhalte von ARD-Onlineangeboten bestätigt, die künftig vor allem aufgrund der begrenzten gesetzlichen Verweildauerregelungen wegfallen müssen.

Nach Angaben des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust wurden innerhalb eines Jahres mehr als 100.000 Dokumente aus dem Internet entfernt. „Die von einigen Verlegern und ihren Verbänden unterstellte Expansion der ARD im Internet ist daher ein unhaltbarer Vorwurf“, so Boudgoust. „Was die Nutzer derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil: Beliebte Inhalte der ARD im Internet müssen von uns aus dem Netz genommen werden. Und die Möglichkeit, unsere Sendungen zeitlich unbegrenzt abzurufen, ist bereits jetzt vielfach eingeschränkt. Das ist schade, da unsere Angebote vor allem wegen der vielen Audios und Videos für die Gebührenzahler einen deutlichen Mehrwert im Netz bieten.“

Der NDR hat demzufolge in den vergangenen Wochen mehr als die Hälfte seines Online-Angebotes gelöscht, darunter auch „journalistisch anspruchsvolle und vom Nutzer stark nachgefragte Inhalte“. Der SWR hat sich beispielsweise bereits von rund 80 Prozent seiner Rezeptdokumente getrennt und will bis August die Hälfte der gesammelten „Report Mainz“-Dokumente entfernen. Bereits im vergangenen Jahr wurden Angebote wie das virtuelle Tierheim des WDR, diverse Rechner (u.a. Telefontarife, Steuer), Veranstaltungskalender, Jobbörsen oder die Urteilsdatenbank von „ARD-Ratgeber: Recht“ aus dem Netz genommen.

Sendungen über sportliche Großereignisse wie die Bundesliga müssen inzwischen nach 24 Stunden aus dem Netz genommen werden. Gekaufte Spielfilme und Serien dürfen überhaupt nicht online gestellt werden.

Seit geraumer Zeit steht die Frage, welche Mediendienste die öffentlich-rechtlichen Sender außerhalb des TV-Bildschirms anbieten dürfen, im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung mit den privaten Zeitungsverlegern, die in den gebührenfinanzierten Angeboten einen übermächtigen Konkurrenzfaktor sehen. Gestritten wurde unter anderem über eine kostenfreie „Tagesschau“-Applikation („App“) für das iPhone (fernsehserien.de berichtete) und die zukünftigen Inhalte von tagesschau.de. Vorgeworfen wurde dem Senderverbund unter anderem die Umgehung von Regulierungsvorschriften (fernsehserien.de berichtete).

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Na, dann will ich aber meine GEZ-Gebühren anteilsmäßig für die gelöschten Inhalte zurückbekommen.
    • am via tvforen.de

      Es ist eine Unverschämtheit, dass die ÖR Sender gezwungen werden, ihr Online-Angebot, das zum größten Teil mit unseren Gebühren finanziert wurde, zu löschen.
      Die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer sollten sich schämen, so dem Druck einiger Interessenvertreter nachgegeben zu haben. Da also offensichtlich die Wünsche einer kleinen Wirtschafts-Gruppe einen höheren Stellenwert haben als das Wohl und die Belange der Wähler, wird "mein" Ministerpräsident - nach 40 Jahen Stammwählerschaft - auf meine Stimme verzichten müssen. Er kann sich ja von den Medienkonzernen wählen lassen.
      M. f. G.
      bn
      • am via tvforen.de

        wunschliste.de schrieb:
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        > Gekaufte Spielfilme und Serien dürfen
        > überhaupt nicht online gestellt werden.

        Das ist ja auch logisch, wo käme man denn dahin, wenn die ÖRs einfach so fremde Inhalte online stellen, das sind immer noch seperate Rechte.
        • am via tvforen.de

          Hallo Dustin,
          soweit ich informiert bin, haben ARD&ZDF bisher nur solche Sendungen und Beiträge online gestellt, für die sie (zeitlich begrenzt) das Recht der Veröffentlichung hatten.
          Wie sieht es denn mit den entsprechenden Online-Angeboten der privaten Sender aus?? Ich verweise nur auf die häufigen Ankündigungen, dass man auf der Homepage von XXX bereits jetzt die nächste Folge einer bestimmten Serie ansehen kann. Auch in diesen Fällen liegen die Urheberrechte bei den (meist amerikanischen) Produzenten/Verleihern. Aber die temporären Rechte haben die jeweiligen deutschen Sender erworben.
          Ich bin der Meinung, dass gleiches Recht für ALLE Sender gelten sollte.
          Mit freundlichen Grüßen
          bn
      • am via tvforen.de

        wie kann man sich dagegen wehren?
        nächste Frage: wer bietet denn dann die Beiträge an.
        • am via tvforen.de

          Hallo,
          ich fürchte, dass man sich gegen diese Löschorgie leider nicht mehr wehren kann. Schließlich liegt dieser Aktion ein gültiger Staatsvertrag zu Grunde.
          Ob und wer eventuell Teile des bisherigen Online-Angebots anbieten wird, könnten Dir wahrscheinlich nur die jeweiligen Sendeanstalten mitteilen. Fragen kostet ja nichts.
          Mit besten Grüßen
          solist47

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