defacto Jetzt reicht’s – Der harte Kampf gegen die Behörden
defacto spezial
Jetzt reicht’s – Der harte Kampf gegen die Behörden
45 Min.
„defacto“ hilft Zuschauern seit 13 Jahren im Kampf gegen Behörden. Ob Ärger mit Ämtern, Krankenkassen oder öffentlichen Einrichtungen – über 350 Mal konnte die Redaktion in der Rubrik „Jetzt reicht’s“ Zuschauern zu ihrem Recht verhelfen. „defacto“ steht bei im Streit mit Institutionen, ob Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Stadtverwaltung, und stellt Öffentlichkeit her, wo Behörden lieber schweigen. Viele der Zuschauer fühlen sich verloren im Dschungel der Behörden. „defacto“ kämpft für sie: „defacto spezial – Jetzt reicht’s“. Die Sendung zeigt drei Fälle, die besonders bewegen, drei Frauen, die offen und tapfer mit ihrem Schicksal
umgehen. Die junge Mutter Kim Arnold etwa, die nach ihrer Schwangerschaft die linke Hand verloren hat. Wickeln, Dosen öffnen, Auto fahren – nichts kann sie mehr alleine. Die Lösung: eine elektrische Handprothese. Doch die Krankenkasse sagt nein. Oder die Mutter einer jungen Autistin, die ihren Job aufgeben muss und mit dem Amt um finanzielle Unterstützung kämpft. Und die 77-jährige Hedda Müller, die im Zweiten Weltkrieg verschüttet wurde und seitdem im Rollstuhl sitzt. Wenn ihr der Wind um die Nase weht, fühlt sie sich frei. Doch um das zu erleben, ist sie auf einen speziellen Rollstuhl für draußen angewiesen, aber den will ihr die Krankenkasse jetzt nicht weiter bezahlen. (Text: hr-fernsehen)
Deutsche TV-PremiereMi. 31.05.2017hr-fernsehen
Sendetermine
So. 17.12.2017
17:45–18:30
17:45–
Do. 14.12.2017
00:15–01:00
00:15–
Mi. 13.12.2017
11:25–12:10
11:25–
Mo. 11.12.2017
20:15–21:00
20:15–
Mi. 31.05.2017
21:45–22:30
21:45– NEU
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Reviews & Kommentare
User 1848397 (geb. 1959) am
Unser Enkel 8 Jahre wurde im Februar von der Schule verwiesen, da er gegenüber Schüler und Lehrer auffällig wurde. In der Zeit von ca. AUGUST - OKTOBER war er in der Vitos Klinik Hanau. Er wurde mit Tabletten eingestellt, und er sollte Einzelbeschulung bekommen. Dies ist bis heute noch nicht passiert, das Kind ist nach wie vor Zuhause. Das Jugendamt schiebt es auf die Schule , die Schule darauf das Sie keine Kapazitäten hätten zur Einzelbeschulung. Das kann doch nicht sein wir haben doch Schulpflicht in Deutschland. Bitte helfen sie.
User 1840576 (geb. 1970) am
Hallo, habe Probleme mit der Faherlaubnis- Behörde in Darmstadt. Habe vor fast 3 Monaten meinen Antrag für die LKW Führerschein Verlängerung abgegeben, bis heute noch nicht davon gehört. Die Fahrerlaubnisbehörde reagiert weder auf E Mails noch ist es möglich Online einen. Termin zu bekommen. Ich weiss nicht mehr weiter. Und mein jetziger Führerschein ist nur noch 3 Wochen gültig.
User 1838160 (geb. 1977) am
Hallo liebes HR Team,
ich habe folgendes Problem. Meine Untermieterin ( 67 ) ist im vergangenen Jahr gestürzt. Lange hat sie mit einer Operation gehadert, da sie im Berufsleben Krankenschwester war in der Kerkhoff Klinik in Bad Nauheim. In diesem Jahr ging es nicht mehr und sie entschied sich für eine OP. Im Mai wurde sie dann operiert und kam nach einem Monat in die Kurzzeitpflege, was auch ca. 1 Monat dauerte. Anfang Juli war es dann endlich soweit und ein Reha Platz wurde frei. Ende Juli durfte sie endlich heim in ihre eigenen vier Wände, was sie sehr glücklich stimmte. Seid dem Zeitpunkt sucht sie vergeblich nach einem Physiotherapeuten, der die Übungen die sie in der Reha gemacht jetzt Zuhause mit ihr machen könnte. Da ihr Bewegungsapparat sehr eingeschränkt ist, hat sie sehr starke Schmerzen und bräuchte dringend einen Physiotherapeuten. Als ich heute Abend unten bei ihr war weinte sie und hat vom Aufgeben gesprochen. Das alles hat mich sehr bewegt, da sie ein Leben lang für andere da war und jetzt keine Hilfe bekommt. Vielleicht könnt ihr helfen. Ihr seid meine letzte Hoffnung. Ich selbst bin gesundheitlich fit und unterstütze sie wo ich kann, doch leider kann ich ihr bei einer Physiotherapie nicht helfen.
LG eure Mandy
Yannick und Klaus Herrmann (geb. 1992) am
Sehr geehrte Frau Deegener,
vielen Dank für Ihre Nachricht, wir werden hier von A nach B verwiesen, dass ist einfach der Hammer. Die HWK verweist uns an Sie , Sie verweisen an die HWK.
Zwischenzeitlich werden wir an die Meisterprüfung verwiesen. Ein Traum deutscher Behördenarbeit. Sorry, aber wie würden die Beteiligten das Sehen, wenn Sie davon betroffen wären.
Es geht einfach um € 1.000,00 Förderung, die meinem Sohn zustehen.
Wer hilft uns hier einfach unbürokratisch weiter, dass ist meine und unsere Frage!
Oder sollen wir das ganze einem Anwalt übergeben und dies öffentlich machen, vielleicht hilft dies für eine Problemlösung?!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
i.A. Yannick Pascal Herrmann
Von: Waltraud Deegener <Deegener@hihk.de>
Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2024 11:15
An: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Cc: Julia Riedl <Riedl@hihk.de>
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Hallo Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Mail.
Gemäß den von Ihrem Sohn eingereichten Unterlagen können wir den Antrag nicht freigeben, da die Prüfung bei der Handwerkskammer absolviert wurde!
Nach den Richtlinien des Ministeriums sind wir der falsche Ansprechpartner und müssen den Antrag abgelehnt lassen.
Es grüßt Sie freundlich
W. Deegener
Sachbearbeitung Aufstiegsprämie
Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e. V.
Karl-Glässing-Straße 8 | 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 360 115-20
Mail: deegener@hihk.de
Web: www.hihk.de
Der HIHK bei LinkedIn: Folgen Sie uns für Neuigkeiten aus der hessischen Wirtschaft.
Informationen zum Datenschutz nach DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Von: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrte Frau Deegener,
allem Anschein wurde der Antrag damals abgelehnt, allerdings ist diese Ablehnung niemals bei meinem Sohn eingetroffen, sehen Sie dazu noch den nachfolgenden Schriftverkehr.
Was muss er nun tun, um diese Ihm zustehende Prämie noch zu bekommen?
Wenn ich mir die Unterlagen ansehe, wurde doch alles eingereicht. Ich bin Laie und verstehe es nicht. Er hat doch die Prüfung vor der HWK Wiesbaden am 12.03.2024 erfolgreich abgelegt. Und die Unterlagen wurden am 14.03.2024 eingereicht.
Warum nur ist nur alles so kompliziert in diesem Land?
Cc: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>; Gocke Holger <Holger.Gocke@HWK-Wiesbaden.de>; meisterpruefung <Meisterpruefung@HWK-Wiesbaden.de>
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrter Herr Herrmann,
die zuständige Sachbearbeiterin beim HIHK ist Frau Deegener, E-Mail: deegener@hihk.de, Telefon: 0611 360-11520.
Anliegend erhalten Sie nochmals die Angaben und Unterlagen die Sie dort hochgeladen hatten und die Ablehnung von Seiten der HIHK als PDF.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin:
Bis heute liegt uns (der Handwerkskammer Wiesbaden) weder ein Antrag auf Auszahlung der Aufstiegsprämie noch, als unbedingt notwendige Anlage hierzu, eine Kopie des
Ihres Meisterprüfungszeugnisses vor. Bevor wir beides nicht haben, können wir Ihren Fall nicht abschließend beurteilen. Da auch die Fristen entscheidungserheblich sind,
lassen Sie sich den Verlauf der Antragstellung und Beantwortung, wie gesagt bitte von der HIHK bestätigen.
Erst wenn der vollständige Antrag mit allen notwendigen Informationen bei uns vorliegt, können wir darüber entscheiden.
In der Anlage erhalten Sie unseren Antrag als PDF.
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrte Frau Schneider,
wir warten dazu noch immer auf Ihre Aussage!
Wann dürfen wir damit rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
i.A. Yannick Herrmann
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail-Nachrichten ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.
LINDE WIEMANN SE & Co. KG
Sitz der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar | HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant Arya (Vorsitzender)
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrte Frau Schneider,
wann denken Sie können Sie uns dazu nochmals ein Feedback geben.
Die von Ihnen erwähnten Mails sind bei der Mailadresse des Arbeitgebers nicht angekommen, insofern konnten wir auch nicht darauf eingehen.
Zugegebenermaßen gab es dort ein Serverproblem, was der Hintergrund sein könnte.
Aber wenn es jemanden von den Mitarbeiterinnen dort gelesen haben sollte, dann hätten Sie bestimmt eine Lesebestätigung bekommen.
Mein Sohn hat die operative Leitung des Unternehmens übernommen, da sein Schwiegervater und Geschäftsführer vor einigen Wochen einen Schlaganfall hatte, insofern hat er auch die Mitarbeiterinnen im Hause legitimiert Mails zu lesen und an Ihn weiterzugeben, was nicht passiert ist und auf Nachfrage auch von den Mitarbeiterinnen bestätigt wurde, dass diese Mails nicht vorliegen.
Im Rahmen dieser Mail bitten wir Sie nochmals um Unterstützung, dass er die noch zustehenden € 1.000,00 bekommt.
Wie ich bereits geschrieben habe, in dubio pro reo.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
Von: Gocke Holger <Holger.Gocke@HWK-Wiesbaden.de>
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:28
An: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Von: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:19
An: Gocke Holger <Holger.Gocke@HWK-Wiesbaden.de>
Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrter Herr Gocke,
vielen Dank für Ihre ausführliche Mail, die aus Ihrer Sicht sicherlich auch so korrekt ist.
Genau dies haben wir bereits getan, und in dem Zusammenhang wurden wir wieder an Ihr Haus verwiesen.
Der eine verweist auf Ihre Institution , und Sie verweisen wieder zurück.
So geht das nun über Wochen.
Aber wir werden dies gerne nochmals machen, können Sie uns den zuständigen Kontaktdaten geben, an die oder den wir uns wenden sollten, dies würde zusätzlichen Ärger und Stress vermeiden.
Vorab vielen Dank für Ihren Support.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus und Yannick Herrmann
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Von: Gocke Holger <Holger.Gocke@HWK-Wiesbaden.de>
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:12
An: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Guten Tag Herr Herrmann,
mit unserem Haus hat im März keinerlei E-Mail-Verkehr stattgefunden. Insofern ist es nicht an uns, E-Mail-Aus- oder Eingänge zu bestätigen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK), bei dem anscheinend der Erstantrag Ihres Sohnes fälschlicherweise gestellt wurde.
Sie können alle Informationen der unten stehenden E-Mail vom 3. Juli meiner Kollegin Frau Schneider entnehmen, die diese freundlicherweise zusammengetragen hatte.
Fakt ist: Bis heute liegt uns (der Handwerkskammer Wiesbaden) weder ein Antrag auf Auszahlung der Aufstiegsprämie noch, als unbedingt notwendige Anlage hierzu, eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses Ihres Sohnes vor. Bevor wir beides nicht haben, können wir Ihren Fall nicht abschließend beurteilen. Da auch die Fristen entscheidungserheblich sind, lassen Sie sich den Verlauf der Antragstellung und Beantwortung, wie gesagt bitte von der HIHK bestätigen.
Erst wenn der vollständige Antrag mit allen notwendigen Informationen bei uns vorliegt, können wir darüber entscheiden.
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrte Frau Crowe,
ja das ist bekannt, da erzählen Sie uns nichts neues.
Allerdings sind diese vorhergehenden Mails bei Ihm nicht eingegangen, insofern konnte er nicht zeitnah reagieren.
Und dadurch ist uns die Zeit verloren gegangen. Aber das habe ich bereits in meiner Mail vom 4.7. geschildert.
Hier geht es um € 1.000,00 Förderung die Ihm zustehen.
Wenn Sie allerdings eine Bestätigung des Maileingangs vorzeigen können, nehmen wir alles zurück.
Ansonsten werden wir einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail-Nachrichten ist nicht gestattet.
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Sitz der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar | HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant Arya (Vorsitzender)
An: Herrmann, Klaus Udo <K.Herrmann@linde-wiemann.com>
Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrter Herr Herrmann,
meine Kollegin hat Ihrem Sohn Herr Yannick Pascal Herrmann zu diesem Thema bereits am Freitag, den 5. Juli 2024 eine ausführliche Antwort per E-Mail zukommen lassen.
Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrte Damen und Herren,
warum äußert sich dazu niemand?
Wir denken darüber nach dies an einen Rechtsanwalt weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail-Nachrichten ist nicht gestattet.
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Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Sehr geehrter Herr Herrmann,
am 14. März 2024 hatten Sie beim HIHK (Hessischer Industrie und Handwerkskammertag) eine Kopie Ihres Teilprüfungszeugnisses des
Teils IV Ihrer Meisterprüfung im Handwerk hochgeladen.
Am 15. März 2024 haben Sie von der HIHK eine Ablehnung erhalten mit dem Hinweis sich an Ihre Handwerkskammer zu wenden.
Diese Unterlagen hängen als PDF an.
Gemäß der Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive (Förderrichtlinie) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
muss der Antrag auf die Aufstiegsprämie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungsergebnisses bei den zuständigen Begleitstellen eingereicht werden.
- Es gilt das Eingangsdatum bei der Begleitstelle.
- Die Aufstiegsfortbildung muss nach BBiG bzw. HwO erfolgreich abgelegt worden sein und dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
- Eine Kopie des Prüfungszeugnisses ist beizufügen.
- Sofern die Prüfung in einem anderen Bundesland abgenommen wurde gilt dass sowohl der Hauptwohnsitz als auch der Beschäftigungsort zum
Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen muss.
Aktuell stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
- Der upload Ihrer Unterlagen erfolgte bei der HIHK obwohl Sie eine Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben.
ð Damit erfolgte die Antragstellung nicht bei der zuständigen Begleitstelle
- Es wurde lediglich eine Kopie des Teilprüfungszeugnisses im Teil IV hochgeladen
ð demgegenüber ist nach der Förderrichtlinie eine Kopie des Prüfungszeugnisses / Meisterprüfungszeugnisses erforderlich
- die HIHK hat den Antrag am 15. März 2024 abgelehnt und den Hinweis der Zuständigkeit gegeben
ð eine Antragstellung bei uns erfolgte bisher nicht
Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ist eine Bearbeitung durch uns nicht möglich gewesen, da keine Unterlagen eingereicht wurden.
Ob die sechswöchige Antragsfrist bereits abgelaufen ist, kann von uns nicht beurteilt werden da uns keine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses vorliegt.
Sofern die Antragsfrist bereits verstrichen ist, kann die Aufstiegsprämie leider nicht mehr gewährt werden.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der hessische Aufstiegsprämie sowie die Höhe der Prämie wurden von Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen festgelegt, wir als bearbeitende Begleitstelle haben hierauf keinen Einfluss.
Die Förderrichtlinie erhalten Sie anliegend.
Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN 30282
Hallo Frau Schneider,
das beiliegende Zeugnis wurde am 14.3.2024 unter dem folgenden Link hochgeladen.
Antragsformular Aufstiegsprämie - Hessischer Industrie- und Handelskammertag (hihk.de)
Insofern sollten die Unterlagen bei Ihnen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail-Nachrichten ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.
LINDE WIEMANN SE & Co. KG
Sitz der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar | HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant Arya (Vorsitzender)
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ
Hallo Herr Herrmann,
wie lange die Auszahlung gewöhnlich dauert, kann ich Ihnen leider nicht sagen; vielleicht kann Ihnen unsere Abteilung Meisterprüfung hier entsprechende Erfahrungswerte nennen.
Das Land Hessen hat die Aufstiegsprämie für alle erhöht, deren Abschlussprüfung nach dem 1. Juni 2024 liegt – von 1.000 auf 3.500 Euro nun; leider ist das für Ihren Sohn zu spät, aber auch das liegt leider nicht in unserer Hand.
Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ
Sehr geehrte Frau Maser,
alle relevanten Unterlagen für die Auszahlung der Aufstiegsprämie wurden im März 2024 eingereicht , einschließlich Zeugnis.
Wann darf mein Sohn Yannick Pascal Herrmann mit der Auszahlung rechnen?
Und warum ist die Auszahlung im Vergleich zu NRW und RP so viel niedriger?
Bitten Sie um Info.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann
i.A. von Yannick Pascal Herrmann
User 1785281 am
ehr geehrte Damen und Herren,meine Lebensgefährtin ist aus Laos lebt seit 20 Jahren mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Ausgenommen der Kindererziehungszeiten für das Kind aus erster Ehe, hat sie gearbeitet und Steuern/ Abgaben in unser System eingezahlt. Sie war bereits einmal verheiratet und ist seit 2017 rechtskräftig geschieden.Wir leben seit gut 4 Jahren in Darmstadt zusammen, haben mittlerweile einen Sohn und möchten gern heiraten.Seit Anfang letzten Jahres haben wir nunmehr das ganze Prozedere - Personenstandsbescheinigung, Prüfung der selbigen auf Echtheit und erneute Einreichung beim Standesamt, hinter uns gebracht.Die Personenstandsbescheinigung wird gefordert um festzustellen, ob eine Person nicht heimlich ein zweites Mal geheiratet hat. (Doppelehe)Meine Lebensgefährtin hat diese bei den laotischen Behörden beantragt und zugesendet bekommen. Im Anschluss wird dies beim Standesamt eingereicht. Das Standesamt sendet die erneut nach Laos - an die deutsche Botschaft. Die deutsche Botschaft prüft diese nun auf Echtheit, die Prüfung dauert 3 Monate.Danach wird diese wieder an das Standesamt zurück gesendet. Da der Vorgang ein viertel Jahr dauert, ist die Gültigkeit der Bescheinigung eigentlich wieder abgelaufen. Das Standesamt hat die Unterlagen beim OLG Frankfurt eingereicht um eine Befreiung für das eigentlich vorgegebene Ehefähigkeitszeugnis zu erwirken.Das OLG Frankfurt hat jedoch festgestellt, dass es im Scheidungsurteil einen Formfehler gegeben hat. Das Protokollant des Amtsgerichtes Darmstadt hat auf Seite 1 des Scheidungsurteils die laotische Staatsbürgerschaft bescheinigt, jedoch auf Seite 3 die thailändisch Staatsbürgerschaft.Das Standesamt Darmstadt hat uns die Unterlagen somit zurück gesendet, mit der Bitte den Fehler im Scheidungsurteil korrigieren zu lassen. Unsere Anwältin hat das für uns im Februar 2023 übernommen. Der Korrekturbescheid wurde vom Amtsgericht Darmstadt bereits Ende Mai vom zuständigen Richter unterzeichnet. Erhalten haben wir diesen Mitte Juni.Im Bescheid wurden wir vom Amtsgericht Darmstadt aufgefordert, den Originalbescheid und das Original Scheidungsurteil erneut an das Amtsgericht Darmstadt zu senden um beides zu "verbinden". Mittlerweile hat das OLG Frankfurt beim Standesamt Darmstadt die lange Bearbeitungszeit moniert. Eine freundlichen Mitarbeiterin des Standesamts Darmstadt hat uns darüber informiert. Ebenfalls über die Tatsache dass das OLG Frankfurt den "Fall" schließen müsste. Das hätte zur Folge, dass eine erneute Personenstandsbescheinigung in Laos beantragt werden müsste (meine Lebensgefährtin könnte ja in der Zwischenzeit in Dänemark geheiratet haben können) Auf Initiative der Standesbeamtin konnten wir mittels eidesstattlicher Erklärung und den Kopien von Scheidungsurteil und Korrekturbescheid die Schließ0ung des Falles in Frankfurt aufschieben.Wir haben heute den 17.07.23 und die "zusammengeführten Unterlagen" (Scheidungsurteil und Korrekturbescheid) immer noch nicht erhalten. Die Zuständigen Mitarbeiter (Herr Reinhold) lügen uns (unser Anwältin und mir seit 2 Wochen die Hucke voll, dass der Vorgang "diese Woche" erledigt wird. Die Telefonzentral verbindet uns mit dem falschen Mitarbeiter oder die Durchwahl des richtigen Mitarbeiters ist nicht besetzt.Ich persönlich finde diesen Vorgang ungeheuerlich. Personal fehlt an so mancher Stelle. Jedoch sollte man bei der Korrektur der hauseigenen Fehler bemüht sein, die Behebung zu priorisieren. Offensichtlich sitzen beim Amtsgericht aber Mitarbeiter denen das scheißegal ist. Das ist ein sehr bedenklicher Zustand.Wir haben mittlerweile einige tausend EUR durch nicht realisierte Steuervergünstigungen verloren. Wer ist Ansprechpartner für diese Verluste ? Über die Tatsache, dass die Beschaffung und Übersetzung und Echtheitsprüfung der Personenstandsbescheinigung durch die deutsche Botschaft in Laos, ebenfalls enorme Kosten verursacht, möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen.Wir möchten Sie Bitten, sich für die Belange der Bürger - in dem Fall für unsere - mehr einzusetzen und das Ganze zu beschleunigen. Uns wurde bereits angekündigt, das auf Grund des langen Verfahrens, die bereits entrichtete Gebühr für den Hochzeitstermin erneut fällig wird.mit freundlichen Grüßen Syle Seib und Jörg Weißwange
Harald Eberhard (geb. 1958) am
Sehr geehrte Damen und Herren,es ist kaum fassbar was in unserem angeblichen Rechtsstaat, so alles möglich ist.Mir ist natürlich bewußt, daß meine Aussage gegenüber 6 Kripobeamten, von der Justiz-Bewertung gegen null geht und darum polizeiliche Übergriffe wie in Amerika zur straffreien Tagesordnung gehören!Da muß man sich als deutscher Staatsbürger fragen wo bleiben nun meine scheinbar verfassungsgeschützten Grund- und Persönlichkeitsrechte? Letztendlich ging es in einem anhängigen Strafverfahren gegen mich, um Machtdemonstration und Demütigung.Eine "Stellungnahme-Einladung" zum 21.04.20222 von der Polizei liegt mir bzgl. eines Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegt mir mittlerweile auch vor.Meine Frau und ich sind nervlich am Ende !!!Solche Übergriffe muß man doch in den Griff kriegen, oder nicht!?https://www.rbb-online.de/kontraste/pressemeldungen-texte/unveroeffentlichte-studie--12-000-verdachtsfaelle-unrechtmaessig.htmlGedächtnisprotokoll zum Vorfall am 23.03.2022Ich bitte, wenn möglich um eine Prüfung des Sachverhaltes auf rechtswidriges Vergehen bzgl. Freiheitsberaubung, Körperverletzung...Am 23.03.2022 bekam ich überraschenden und unangemeldeten, sehr aggressiven Besuch von 6 bewaffneten Kripobeamte die sich unter einem Vorwand in unserem Treppenhauseingangsbereich Zugang verschafft haben, um mich bzgl. eines umzusetzenden Haftbefehls vom 13.12.2021 wegen Fernbleiben eines Gerichtstermins per 22.02.2021 zu verhaften. (Der Termin wurde im Februar 2021 rechtzeitig von meinem Anwalt abgesagt, da ich diesen Zeitpunkt wegen Verdacht auf weiterem, akutem Herzproblem, ausgelöst durch anstehende Stressituation, im Krankenhaus war) Diese Personengruppe hatte mir über unsere Haussprechanlage mitgeteilt vom angeblichen Stromversorger zur Zählerkontrolle zu kommen worauf ich die Haupteingangstür mit Angabe entsprechendem Zählerort im Haus öffnete und die Personen ins Treppenhaus gelassen habe.Ich wollte mich gerade in meine Badewanne begeben da klingelte es ein zweites Mal,weil anscheinend der Stromzähler nicht gefunden wurde.Daraufhin begab ich mich nur mit übergezogenem Bademantel und Sandalen bekleidet nach unten.Hier wurde ich sofort von den Beamten ohne Vorwarnung körperlich angegriffen und mit massiver Gewalt zu Boden gebracht wobei ich mir Hautabschürfungen im Gesicht, im linken Schulterbereich und den rechten Finger-Handknöcheln zuzog.Mein rechter Arm wurde mir trotz mehrmaligem Hinweis,daß ich in diesem eine Gelenk-Entzündung hätte, trotzalledem mit aller brachialer Gewalt nach hinten zum Anlegen der Handschließen, gebracht.Nebenbei wurde mir mündlich deutlich gemacht, daß gegen mich ein Haftbefehl zur Vollstreckung vorliegt der nun umgesetzt wird.Einen entsprechenden Gerichtsbeschluß konnte man mir zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen, da dieser sich im Fahrzeug befände. Eine unmittelbare Rechtsbelehrung ist auch nicht erfolgt.Eine Aufklärung meinerseits, daß eine Terminabsage seitens meines Anwalts schon damals, unmittelbar bereits erfolgt ist, interessierte die Beamten auch selbst im Fahrzeug nicht, in daß ich von meiner Seite aus widerstandlos, verbracht wurde.Mehrmaliges nachfragen im Treppenhaus, ob ich mich wenigstes noch richtig ankleiden dürfe, wurde mehrmals eindeutig abgelehnt.So wurde ich nur mit Bademantel und Sandalen und schmerzhaft angelegten Handschließen auf dem Rücken, zum zuständigen Amtsgericht in die Haftzelle verbracht.Ich mußte meinen Bademantel und meine Sandalen abgeben und erhielt im Gegenzug nur eine Decke.Während meines über 2-stündigen Aufenthalts in der Zelle kam es bei mir zu gesundheitlichen Problemen, da ich als Herzpatient schon3 Operationen hinter mir habe, bekomme ich unter Stress Brustschmerzen und hyperventilierte bedrohlich.Der Notarzt kam und versorgte mich notdürftig.Auch schaute er nach meinem rechten Schultergelenk, daß mir bei der Festnahme mit Gewalt nach hinten gedrückt wurde und beachtlich schmerzte.Im Fahrzeug, daß mich direkt zur Amtsgerichtszelle brachte, wurde mir vom neben mir sitzenden Hauptverursacher deutlich gemacht daß er sich überlegt, ob er nicht noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einleiten wird.Ich als Herzpatient, mit meinem Bademantel und Sandalen, gegen 6 Beamte mit Bewaffnung !!!??? Das dreisteste am Schluß! Nach über 2 Stunden notdürftig bekleidet, bekam ich einen weißen Einmal-Overal und durfte meinen Badematel darüber anziehen und sollte dem Haftrichter zwecks Haftprüfung vorgeführt werden. Nach 5 Minuten Wartezeit im Flur mit den beiden Kripobeamten und meinen Handschließen, ging die Tür auf und eine Justizangestellte erschien und teilte mir mit, daß ich sehr viel Glück hätte, da der Haftbefehl aufgehoben wäre.Auf die Frage und den Einwand, daß die Terminabsage schon damals korrekt erfolgt ist, ging sie erst gar nicht ein, sondern meinte nur, wenn ich beim nächsten Gerichtstermin wieder nicht wahrnehme, würden die Auswirkungen schon einmal deutlich gemacht. Was auch immer sie damit meinte weiß ich nicht und will ich mir auch gar nicht vorstellen. Einem Haftrichter würde ich allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgeführt. Auf jeden Fall gingen das Kripo-Begleitperson und ich ohne Handschließen zum Eingang des Gerichtsgebäudes, dort wartete ich auf meine Ehefrau. Meine Frau wurde bereits vom Vormittag von dem Kripobeamten Her Reiß auf der Arbeit angerufen und über den Sachverhalt informiert. Dieser Anruf wurde über die Telefonzentrale Ihrer Firma durchgestellt. Für den Anruf, daß meine Frau mich abholen kann überließ mir Herr Reiß ( der Kripo-Haupttäter) großzügig sein Smartphone. Obgleich die Kripobeamten mit ihrem Dienstwagen an mir mit meiner dürftigen Bekleidung direkt vorbeifuhren, haben diese keinerlei Anstalten gemacht mich wieder nach Hause zu bringen.Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich keine aussichtsreichen Rechte gegenüber dem Staat, seinen Amtsträgern und Beamten habe?Oder ist es wieder einmal so, daß ich als Einzelperson gegen die Aussagen von 6 Kripobeamten chancenlos dastehe und muß ich bei erneuten Herzbeschwerden, bzgl. eines anberaumten Gerichtstermin diese vorrangig, ignorieren?
Elena Bleile (geb. 1972) am
Ich hatte bis 2014 Kindergeld für meinen über 18jährigen Sohn bekommen er war auf der suche nach einem Ausbildungsplatz. Laut Familienkasse habe ich im August 2014 einen Aufhebungsbescheid bekommen ( was nicht der Fall war). Im August 2017 flatterte mir dann ein Bescheid von der Inkasso Familienkasse über 1020€ ins Haus. ich bin aus allen Wolken gefallen. Habe mich dann in Verbindung mit Familienkasse gesetzt. Dass ganze hat dann bis November 2017 gedauert (Sie haben meinen Anspruch nicht akzeptiert mit Begründung, ich konnte nicht nachweisen dass mein Sohn sich um die Ausbildungsstelle bemüht hätte ( ich sollte Absagen aus seine Bewerbungen vorlegen). Wer bewahrt Absagen auf die Bewerbungen 3 Jahre lang? Heute bekomme ich wieder einen Brief von der Inkasso ich soll 1060 € überweisen. Dass sind Säumnisszuschläge für komplette 3,5 Jahre. Bitte helfen Sie mir. Warum soll ich für etwas zahlen was ich vor 3 Jahre nicht erfahren habe?